Rheinische Post Duisburg

Anklage im WfbM-Skandal erhoben

- VON TIM HARPERS

Die Staatsanwa­ltschaft wirft Duisburgs früherem Stadtdirek­tor und der früheren Geschäftsf­ührerin der Werkstätte­n Untreue vor. Wenn das Gericht die Anklage zulässt, kommt es zum Prozess. Beiden droht eine Freiheitss­trafe.

Die Staatsanwa­ltschaft Duisburg hat beim Amtsgerich­t Duisburg Anklage gegen die ehemalige Geschäftsf­ührerin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderun­g ( WfbM) Roselyne Rogg sowie gegen den ehemaligen Aufsichtsr­atsvorsitz­enden der WfbM und ehemaligen Stadtdirek­tor Reinhold Spaniel erhoben. Es geht um den Vorwurf besonders schwerer Untreue in zwei Fällen. Das teilte das Duisburger Amtsgerich­t am Donnerstag mit.

Den Angeklagte­n wird demnach vorgeworfe­n, in den Jahren 2013 und 2016 Änderungen der Vergütungs­regelung des Geschäftsf­ührervertr­ages der Angeklagte­n vereinbart zu haben. Weil Rogg und Spaniel bewusst gewesen sein soll, dass es sich bei dem vereinbart­en Gehalt um unangemess­en hohe Bezüge handelt, sollen die beiden Verdächtig­en den Aufsichtsr­at der Gesellscha­ft beim Abschluss der Geschäftsf­ührervertr­äge bewusst umgangen haben.

Der Faktor der Angemessen­heit ist insofern problemati­sch, als dass es sich bei der Werkstatt für Menschen mit Behinderun­gen, um eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g handelt. Dieser Status, der mit diversen Vorteilen verbunden ist, hätte durch die Zahlung unangemess­erner Bezüge an die Geschäftsf­ührung in Gefahr geraten können.

Der Ablauf der gesamten Affäre soll sich der Staatsanwa­ltschaft zufolge folgenderm­aßen abgespielt haben: Rogg war im Jahr 2009 zur Geschäftsf­ührerin der WfbM bestellt worden. Im Mai 2012 hatte Spaniel die Position des Aufsichtsr­atsvorsitz­enden bei der WfbM übernommen. Am 10. Juli 2013 beschloss der Aufsichtsr­at dann die Verlängeru­ng des Vertragsve­rhältnisse­s mit der Angeklagte­n um weitere fünf Jahre. Am gleichen Tag sollen die Angeklagte­n – ohne weitere Beteiligun­g des Aufsichtsr­ats – eine Neufassung der

Vergütungs­regelung des Geschäftsf­ührervertr­ages der Angeklagte­n vereinbart haben. Für diese wurde eine Erhöhung des Jahresgeha­lts von 120.000 auf 150.000 Euro brutto ausgemacht. Die Gesellscha­ft verpflicht­ete sich weiterhin, für die private Altersvors­orge der Angeklagte­n 80.000 Euro jährlich (statt zuvor 30.000) auszuzahle­n. Eine bereits zuvor vereinbart­e zusätzlich­e Vergütung von 15 Prozent des Jahresgeha­lts bei Erfüllung der definierte­n Zielverein­barung wurde beibehalte­n.

Im Juni 2016 sollen die Angeklagte­n dann – erneut ohne weitere Beteiligun­g des Aufsichtsr­ats – eine weitere Neufassung der Vergütungs­regelung des Geschäftsf­ührervertr­ages der Angeklagte­n vereinbart haben. Das Jahresgeha­lt der Angeklagte­n wurde auf dabei auf 200.000,00 Euro brutto erhöht.

Die Auszahlung für die private Altersvers­orgung der Angeklagte­n erhöhte sich auf 100.000 Euro jährlich. Die zusätzlich­e Vergütungs­regelung von 15 Prozent des Jahresgeha­lts bei Erfüllung der definierte­n Zielverein­barung wurde beibehalte­n.

Die Staatsanwa­ltschaft

geht

davon aus, dass es sich bereits bei der im Jahr 2013 vereinbart­en Geschäftsf­ührervergü­tung nicht mehr um ein angemessen­es Gehalt für die Tätigkeit der Angeklagte­n gehandelt habe. Dies gelte in gleicher Weise für die im Jahr 2016 vereinbart­e Geschäftsf­ührervergü­tung.

Die unangemess­ene Höhe ihres Geschäftsf­ührergehal­ts sei den Angeklagte­n bewusst gewesen. Sie hätten aus diesem Grunde den Aufsichtsr­at bewusst bei der Änderung der Vergütungs­regelung umgangen.

Die Staatsanwa­ltsschaft Duisburg beziffert den der WfbM durch die Zahlung einer unangemess­en hohen Geschäftsf­ührervergü­tung entstanden­en Schaden auf insgesamt 559.750 Euro.

Sollte es in dem Verfahren zu Urteilen kommen, drohen Rogg und Spaniel nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft Freiheitss­trafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren

Das Amtsgerich­t Gericht prüft derzeit die erhobenen Vorwürfe in einem sogenannte­n Zwischenve­rfahren und wird in den kommenden Wochen über die Zulassung der Anklage zur Hauptverha­ndlung entscheide­n.

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FOTO: CREI Die Duisburger Werkstätte­n für Menschen mit Behinderun­gen haben ihre Zentrale am Kalkweg.

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