Anklage im WfbM-Skandal erhoben
Die Staatsanwaltschaft wirft Duisburgs früherem Stadtdirektor und der früheren Geschäftsführerin der Werkstätten Untreue vor. Wenn das Gericht die Anklage zulässt, kommt es zum Prozess. Beiden droht eine Freiheitsstrafe.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat beim Amtsgericht Duisburg Anklage gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Duisburger Werkstatt für Menschen mit Behinderung ( WfbM) Roselyne Rogg sowie gegen den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der WfbM und ehemaligen Stadtdirektor Reinhold Spaniel erhoben. Es geht um den Vorwurf besonders schwerer Untreue in zwei Fällen. Das teilte das Duisburger Amtsgericht am Donnerstag mit.
Den Angeklagten wird demnach vorgeworfen, in den Jahren 2013 und 2016 Änderungen der Vergütungsregelung des Geschäftsführervertrages der Angeklagten vereinbart zu haben. Weil Rogg und Spaniel bewusst gewesen sein soll, dass es sich bei dem vereinbarten Gehalt um unangemessen hohe Bezüge handelt, sollen die beiden Verdächtigen den Aufsichtsrat der Gesellschaft beim Abschluss der Geschäftsführerverträge bewusst umgangen haben.
Der Faktor der Angemessenheit ist insofern problematisch, als dass es sich bei der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, um eine gemeinnützige Einrichtung handelt. Dieser Status, der mit diversen Vorteilen verbunden ist, hätte durch die Zahlung unangemesserner Bezüge an die Geschäftsführung in Gefahr geraten können.
Der Ablauf der gesamten Affäre soll sich der Staatsanwaltschaft zufolge folgendermaßen abgespielt haben: Rogg war im Jahr 2009 zur Geschäftsführerin der WfbM bestellt worden. Im Mai 2012 hatte Spaniel die Position des Aufsichtsratsvorsitzenden bei der WfbM übernommen. Am 10. Juli 2013 beschloss der Aufsichtsrat dann die Verlängerung des Vertragsverhältnisses mit der Angeklagten um weitere fünf Jahre. Am gleichen Tag sollen die Angeklagten – ohne weitere Beteiligung des Aufsichtsrats – eine Neufassung der
Vergütungsregelung des Geschäftsführervertrages der Angeklagten vereinbart haben. Für diese wurde eine Erhöhung des Jahresgehalts von 120.000 auf 150.000 Euro brutto ausgemacht. Die Gesellschaft verpflichtete sich weiterhin, für die private Altersvorsorge der Angeklagten 80.000 Euro jährlich (statt zuvor 30.000) auszuzahlen. Eine bereits zuvor vereinbarte zusätzliche Vergütung von 15 Prozent des Jahresgehalts bei Erfüllung der definierten Zielvereinbarung wurde beibehalten.
Im Juni 2016 sollen die Angeklagten dann – erneut ohne weitere Beteiligung des Aufsichtsrats – eine weitere Neufassung der Vergütungsregelung des Geschäftsführervertrages der Angeklagten vereinbart haben. Das Jahresgehalt der Angeklagten wurde auf dabei auf 200.000,00 Euro brutto erhöht.
Die Auszahlung für die private Altersversorgung der Angeklagten erhöhte sich auf 100.000 Euro jährlich. Die zusätzliche Vergütungsregelung von 15 Prozent des Jahresgehalts bei Erfüllung der definierten Zielvereinbarung wurde beibehalten.
Die Staatsanwaltschaft
geht
davon aus, dass es sich bereits bei der im Jahr 2013 vereinbarten Geschäftsführervergütung nicht mehr um ein angemessenes Gehalt für die Tätigkeit der Angeklagten gehandelt habe. Dies gelte in gleicher Weise für die im Jahr 2016 vereinbarte Geschäftsführervergütung.
Die unangemessene Höhe ihres Geschäftsführergehalts sei den Angeklagten bewusst gewesen. Sie hätten aus diesem Grunde den Aufsichtsrat bewusst bei der Änderung der Vergütungsregelung umgangen.
Die Staatsanwaltsschaft Duisburg beziffert den der WfbM durch die Zahlung einer unangemessen hohen Geschäftsführervergütung entstandenen Schaden auf insgesamt 559.750 Euro.
Sollte es in dem Verfahren zu Urteilen kommen, drohen Rogg und Spaniel nach Angaben der Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren
Das Amtsgericht Gericht prüft derzeit die erhobenen Vorwürfe in einem sogenannten Zwischenverfahren und wird in den kommenden Wochen über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden.