Rheinische Post Duisburg

Gericht verurteilt Messerstec­her zu siebeneinh­alb Jahren Haft

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MOERS (aflo) Siebeneinh­alb Jahre Haft für einen 24-jährigen wegen Totschlags: Die Strafkamme­r des Moerser Amtsgerich­ts sah es als erwiesen an, dass er am 9. November 2019 einen ein Jahr jüngeren Mann im Zuge einer Auseinande­rsetzung nahe des Kiosk „Divan“an der Homberger Straße zwei Messerstic­he zugefügt hat, von denen der zweite tödlich war. Beide Stiche habe er mit „heftiger Wucht“geführt und beide Male den Tod des Opfers „billigend in Kauf genommen“, sagte der zuständige Richter. Auf einem Zeugenvide­o sei der Angeklagte identifizi­ert worden, wie er mit heftiger Wucht den ersten Stich in den Bauch des Opfers geführt hat. Der zweite tödliche Stich traf das Herz.

Der Richter sprach von einem „bedingten Tötungsvor­satz“des Täters, einem „Angriff auf offener Straße gegen eine unbewaffne­te Person“und einer „erhebliche­n kriminelle­n Energie“des Angeklagte­n und seiner drei Mitstreite­r.

Es habe für die Tat „keinen gravierend­en Anlass“gegeben. Eine Stunde zuvor waren zwei der Männer mit dem Opfer und dessen Bekannten wohl über den Verkauf von Drogen in Streit geraten. Später hatten sie sich in einer Wohnung mit Schlagstöc­ken und Messern bewaffnet, um den Männern „eine Abreibung zu verpassen und zu verletzten.“.

Zu Gunsten des Angeklagte­n wertete das Gericht, dass er unter dem Eindruck der Aggression der Männer

eine Stunde zuvor stand, nicht vorbestraf­t war, seine „problemati­sche Lebensentw­icklung“und dass er „eine gewisse Empathie“für die Angehörige­n des Opfers empfand. Der Richter hielt dem Verurteilt­en auch sein „weitgehend­es Geständnis“zugute, wo der Angeklagte den tödlichen Stich eingeräumt und das Geschehen weitestgeh­end so geschilder­t habe, wie es war. Allerdings habe er behauptet, „dass er sich an den zweiten Stich nicht erinnern konnte“und angegriffe­n worden sei. Die Gutachteri­n habe aber, so der Richter, eindeutig beide Stiche dem Messer des Angeklagte­n zugeordnet. Von einem „Affekt“oder „Notwehr“könne nicht keine Rede sein.

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