Gericht verurteilt Messerstecher zu siebeneinhalb Jahren Haft
MOERS (aflo) Siebeneinhalb Jahre Haft für einen 24-jährigen wegen Totschlags: Die Strafkammer des Moerser Amtsgerichts sah es als erwiesen an, dass er am 9. November 2019 einen ein Jahr jüngeren Mann im Zuge einer Auseinandersetzung nahe des Kiosk „Divan“an der Homberger Straße zwei Messerstiche zugefügt hat, von denen der zweite tödlich war. Beide Stiche habe er mit „heftiger Wucht“geführt und beide Male den Tod des Opfers „billigend in Kauf genommen“, sagte der zuständige Richter. Auf einem Zeugenvideo sei der Angeklagte identifiziert worden, wie er mit heftiger Wucht den ersten Stich in den Bauch des Opfers geführt hat. Der zweite tödliche Stich traf das Herz.
Der Richter sprach von einem „bedingten Tötungsvorsatz“des Täters, einem „Angriff auf offener Straße gegen eine unbewaffnete Person“und einer „erheblichen kriminellen Energie“des Angeklagten und seiner drei Mitstreiter.
Es habe für die Tat „keinen gravierenden Anlass“gegeben. Eine Stunde zuvor waren zwei der Männer mit dem Opfer und dessen Bekannten wohl über den Verkauf von Drogen in Streit geraten. Später hatten sie sich in einer Wohnung mit Schlagstöcken und Messern bewaffnet, um den Männern „eine Abreibung zu verpassen und zu verletzten.“.
Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er unter dem Eindruck der Aggression der Männer
eine Stunde zuvor stand, nicht vorbestraft war, seine „problematische Lebensentwicklung“und dass er „eine gewisse Empathie“für die Angehörigen des Opfers empfand. Der Richter hielt dem Verurteilten auch sein „weitgehendes Geständnis“zugute, wo der Angeklagte den tödlichen Stich eingeräumt und das Geschehen weitestgehend so geschildert habe, wie es war. Allerdings habe er behauptet, „dass er sich an den zweiten Stich nicht erinnern konnte“und angegriffen worden sei. Die Gutachterin habe aber, so der Richter, eindeutig beide Stiche dem Messer des Angeklagten zugeordnet. Von einem „Affekt“oder „Notwehr“könne nicht keine Rede sein.