IHK Nord-Westfalen muss aus dem Dachverband austreten
Gericht sieht „Kompetenzüberschreitung“der DIHK.
LEIPZIG (RP) Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord-Westfalen muss aus dem Dachverband Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) austreten. Dazu hat sie das Bundesverwaltungsgericht verurteilt, weil der DIHK regelmäßig seine Kompetenzen überschritten habe und Wiederholungsgefahr bestehe. Auf die Austrittspflicht geklagt hatte ein Windkraftunternehmer aus Münster, der Mitglied der IHK Nord-Westfalen ist und dem das Bundesverwaltungsgericht nun zum zweiten Mal Recht gab (Az.: 8 C 23.19).
Der Münsteraner war 2007 erstmals vor Gericht gezogen, um den Austritt seiner IHK aus dem Dachverband zu erwirken. Seiner Meinung nach überschritt dieser seine Kompetenzen, indem er sich regelmäßig und einseitig zu allgemeinen politischen Fragen wie etwa dem Klimaschutz äußerte. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Münster wiesen die Klage jeweils ab. Der Windkraftunternehmer legte Revision beim Bundesverwaltungsgericht
ein. Dieses entschied 2016 im Sinne des Klägers und verwies den Fall ans Oberverwaltungsgericht zurück, das die Berufung im April des vergangenen Jahres erneut ablehnte. Daraufhin legte der Kläger noch einmal beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein, der dieses nun stattgab.
DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben erklärte in einer ersten Reaktion, der Verband werde das Urteil sorgfältig prüfen und alles dafür tun, um der IHK Nord Westfalen den Wiedereintritt zu ermöglichen. „Insbesondere werden wir weitere Vorkehrungen treffen, um die Wiederholung von Kompetenzverstößen zuverlässig zu verhindern.“Ein Sprecher der IHK Düsseldorf sagte auf Anfrage unserer Redaktion, man müsse erst die Urteilsbegründung abwarten, ehe man eine Stellungnahme abgeben könne. „Wir sehen aktuell keinen Handlungsbedarf“, sagte der Sprecher. Es gebe derzeit keine Mitglieder, die sich gemeldet hätten und von ihrer IHK einen Austritt aus dem DIHK verlangt hätten.