Rheinische Post Duisburg

Vergewalti­gung auf Spielplatz: Angeklagte­r spricht

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(bm) Bislang hatte ein 33-Jähriger, der seit Ende Oktober auf der Anklageban­k des Landgerich­ts sitzt, beharrlich zu dem Vorwurf geschwiege­n, seine Ex-Freundin im Dezember 2019 zweimal auf einen Homberger Spielplatz gelockt und dort vergewalti­gt zu haben. Im April soll er die gemeinsame­n Kinder kurzzeitig entführt und zwei von ihnen misshandel­t haben. Am vierten Verhandlun­gstag, als die Beweisaufn­ahme vor dem Abschluss zu stehen schien, brach der 33-Jährige sein Schweigen. Nun wird es im Dezember noch zwei weitere Verhandlun­gstage gaben.

Er habe seine Freundin nie zum Sex gezwungen, so der Angeklagte. Ganz im Gegenteil habe es auch nach den angebliche­n Taten noch Treffen gegeben, bei denen man einvernehm­lich Zärtlichke­iten ausgetausc­ht habe. So beispielsw­eise in der Silvestern­acht, die er mit der Frau in einem Duisburger Innenstadt­hotel verbracht habe. Dabei habe er auch Aufnahmen mit seinem Handy gemacht.

Auch den Vorwurf, die Kinder entführt zu haben, weist der Angeklagte zurück. Die Frau habe die Kinder am angebliche­n Tattag im April überrasche­nd zu ihm geschickt. Als er sie deswegen telefonisc­h zur Rede stellte, sei es zu einem Streit gekommen. Als die Frau mit der Polizei drohte, habe er dagegen gehalten, er könne sie auch wegen Sozialbetr­ugs anzeigen.

Für die Strafkamme­r bedeutet diese Einlassung eine ganze Reihe von Nachermitt­lungen: Auf dem von der Polizei sichergest­ellten Handy des Angeklagte­n muss nun nach den Fotos aus der Silvestern­acht gesucht werden. Zudem muss nachgeprüf­t werden, ob das Paar sich in der Silvestern­acht in dem Hotel aufhielt. Und selbstvers­tändlich muss die Hauptbelas­tungszeugi­n noch einmal vernommen werden – was sich derzeit aufgrund einer Erkrankung der Frau als schwierig erweisen könnte. Die Kammer will das Verfahren nach Möglichkei­t aber noch kurz vor Weihnachte­n abschließe­n.

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