Pädophiler muss lange hinter Gitter
(bm) Mit einem deutlichen Urteil wegen Kindesmissbrauchs endete vor dem Landgericht das Verfahren gegen einen 29-Jährigen. Weil er über Jahre die Töchter seiner Ex-Lebensgefährtin missbrauchte, die zu Beginn der Taten gerade einmal drei und fünf Jahre alt waren, muss der Mann sechs Jahre ins Gefängnis.
Zu Beginn des Verfahrens hatte der in Duisburg geborene Angeklagte aus Castrop-Rauxel gestanden, sich zwischen 2015 und 2020 immer wieder an den Mädchen vergangen zu haben. Die Taten ereigneten sich, wenn er sich im Rahmen seines Besuchsrechtes an Wochenenden in der Wohnung der Ex-Partnerin, aufhielt. Das Paar hat auch eine gemeinsame Tochter, die ebenfalls bei der Mutter wohnt.
Im Urteil blieben 33 der ursprünglich mehr als 60 angeklagten Fälle übrig. Die restlichen Anklagepunkte
stellte das Gericht ein, um das Urteil juristisch zu verschlanken. Auf das Strafmaß habe das allerdings keinen Einfluss, betonte der Vorsitzende der Strafkammer.
Ein psychiatrischer Sachverständiger bestätigte, dass der Angeklagte entsprechende Neigungen habe. Allerdings seien die nicht so stark ausgeprägt, dass sie das gesamte Leben des Mannes bestimmten. Eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des 29-Jährigen vermochte dieser Gutachter nicht zu erkennen.
Für den Angeklagten sprachen zwei Gesichtspunkte: Bislang war er noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Und mit seinem Geständnis ersparte er den Opfern eine Aussage vor Gericht. Zu Lasten des 29-Jährigen werteten die Richter den langen Tatzeitraum, das sehr junge Alter der Kinder und die psychischen Folgen für die Mädchen.