Weit entfernt von der Eins-zu-eins-Umsetzung
Dass die südafrikanische Virusmutation hierzulande nachgewiesen worden ist, ist eine schlechte, aber leider erwartbare Nachricht. Politik und Mediziner sind in Sorge, dass durch die hochansteckende Corona-Variante die Krankenhäuser schneller an ihre Belastungsgrenze kommen könnten. Entschlossenes Handeln zur Eindämmung ist also dringend nötig.
Doch was die Landesregierung derzeit in Sachen Hotspot-Regelung vorlegt, hat mit entschlossenem Handeln nichts zu tun. Der Verzicht auf eine landesweit einheitliche Regelung der Bewegungsbeschränkungen nach klaren Kriterien führt dazu, dass die Bürger völlig den Überblick verlieren. Jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt, die nun über den Wert von 200 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche kommt, muss sich mit dem Ministerium abstimmen, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Ist das Infektionsgeschehen diffus, könnte die 15-Kilometer-Bewegungseinschränkung zur Anwendung kommen. Die Betonung liegt allerdings auf „könnte“. Dabei hatte das nach den Bund-Länder-Gesprächen noch ganz anders geklungen. Da war klar formuliert worden, dass die Begrenzung ab der 200er-Inzidenz zu gelten habe. Die „Eins-zu-eins-Umsetzung“von der Armin Laschet auch am Dienstag im Landtag sprach, ist schwer zu erkennen, wenn das Veto eines Landrats oder Oberbürgermeisters offenbar dazu führen kann, sie zu kippen.
Natürlich gibt es berechtigte Vorbehalte bei der Kontrollierbarkeit einer solch weitreichenden Maßnahme. Doch niemand erwartet ernsthaft, dass Behörden rund um die Uhr an den Grenzen der Hotspot-Regionen kontrollieren. Was die Bürger aber zu Recht von ihrer Regierung erwarten dürfen, ist, dass diese zu ihren Ankündigungen auch steht.
BERICHT POLIZISTEN GEGEN 15-KILOMETER-RADIUS, TITELSEITE