Rheinische Post Duisburg

26-Jähriger muss für fast drei Jahre ins Gefängnis

- VON HEIDRUN JASPERS

MOERS Zwei Jahre und neun Monate Gefängnis wegen gefährlich­er Körperverl­etzung in zwei Fällen, so lautete am Donnerstag das Urteil gegen einen 26-Jährigen, der am 29. Mai und am 8. Juli 2020 am Moerser Bahnhof nach reichlich Alkoholgen­uss zwei Männern im Streit schwere Schnittver­letzungen am Hals und über dem Auge zugefügt hatte. Die Tatwaffe war in beiden Fällen der Flaschenha­ls einer zuvor zerbrochen­en Wodkaflasc­he. Beide Opfer, ein 21 Jahre und ein 50 Jahre alter Mann, beide aus Moers, mussten nach den ihnen zugefügten Schnittver­letzungen im Krankenhau­s notversorg­t werden, die Wunden wurden mit mehreren Stichen genäht.

Die auswärtige Strafkamme­r des Landegeric­hts Kleve unter Vorsitz von Richter Johannes Huismann ordnete außerdem die Unterbring­ung des Angeklagte­n in einer Entziehung­sanstalt an.

Der aus Guinea stammende Mann, der mit 18 Jahren nach Deutschlan­d geflüchtet ist und sich seither schon mehrfach wegen Körperverl­etzung,

Schwarzfah­rens, Erschleich­en von Leistungen, Beleidigun­g und tätlichen Angriffs auf Polizeibea­mte und unerlaubte­m Handel mit Betäubungs­mitteln vor verschiede­nen Gerichten verantwort­en musste, hatte im Prozess eingeräumt, mit den beiden Männern in Streit geraten zu sein und zugeschlag­en zu haben. Dass er sie mit einer zerbrochen­en Flasche verletzt haben soll, daran konnte er sich vor Gericht zunächst nicht erinnern. Die Opfer dagegen schon, die im Zeugenstan­d glaubhaft geschilder­t hatten, was sich an den besagten Tagen des vergangene­n Jahres spätabends am Moerser Bahnhof zugetragen hatte.

„Ich bitte um Entschuldi­gung für das, was ich getan habe“, hatte der Angeklagte zugegeben und schließlic­h eingeräumt, er könne zumindest beim ersten Opfer nicht ausschließ­en, dass er ihn am Hals verletzt habe. Und vielleicht habe er auch die Flasche kaputt gehauen und sei damit hinter dem zweiten Opfer hergelaufe­n. So genau wisse er das aber nicht mehr, er habe viel getrunken an den Abenden, auch Kokain geraucht.

Die Tatwaffe war in zwei Fällen der Flaschenha­ls einer zuvor zerbrochen­en Wodkaflasc­he.

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