Geld im Gepäck
Immer mehr Bares wird über die deutsch-niederländische Grenze geschmuggelt. Die Verstecke sind oft aufwendig. Jährlich beschlagnahmt der Zoll Millionensummen. Die CDU fordert ein Sonderdezernat bei der Staatsanwaltschaft.
DÜSSELDORF Das Problem des Geldschmuggels an der deutsch-niederländischen Grenze in Nordrhein-Westfalen wächst. „Die Geldmengen nehmen quasi parallel zu den Drogenmengen zu“, sagte der nordrhein-westfälische CDU-Landtagsabgeordnete Günther Bergmann unserer Redaktion. Ziel der Kriminellen sei es, diese Gelder zu waschen. Geschmuggelt werde das Geld unter anderem in gemieteten Fahrzeugen. „Dazu gehören etwa unseriöse Autovermietungen, die dann als Fuhrparks für Kriminelle fungieren“, erklärte Bergmann.
Die Generalzolldirektion in Bonn bestätigte unserer Redaktion, dass mehr Geld sichergestellt werden konnte. Demnach wurden im Jahr 2019 entlang der deutsch-niederländischen Grenze rund 2,9 Millionen Euro beschlagnahmt; im Jahr davor waren es 2,5 Millionen Euro gewesen. Demnach wurden 2019 allein im Einzugsgebiet des Zollamtes Krefeld rund 1,5 Millionen Euro bei Kontrollen gefunden.
Geschmuggelt wird das Geld auf allen möglichen Transportwegen – mit dem Auto, im Flugzeug und auf Schiffen. Als Gründe für den Bargeldschmuggel in Autos nannte der Zoll: Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Steuerordnungswidrigkeiten, Sozialhilfebetrug und Drogengelder. Die Gelder könnten laut Zoll aber auch der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung oder eines verbotenen Vereines dienen. Bergmann fordert die Gründung eines entsprechenden Sonderdezernats bei der Staatsanwaltschaft. „Auf deutscher Seite sollte das vorhandene Wissen solcher Zusammenhänge an einer Stelle für gezielte Strafverfolgung
gesammelt werden, damit unser Rechtsstaat schlagkräftig ist“, so der CDU-Politiker, der sich seit Jahren mit der Kriminalität im deutsch-niederländischen Grenzraum beschäftigt.
Nach dem Zollverwaltungsgesetz wird der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in erster Linie durch die Kontrolleinheiten des Zolls an den Grenzen
und im Landesinneren überwacht. Neben den Zollbediensteten sind auch Beamte der Bundespolizei zur Durchführung der Kontrollen befugt. Grundsätzlich sind bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU mitgeführte Barmittel von mehr als 10.000 Euro auf Befragen mündlich anzuzeigen. Wenn Reisende diese nach Aufforderung nicht oder unvollständig anzeigen, handeln sie ordnungswidrig.
Versteckt werden die Gelder an allen möglichen Stellen am und im Auto. „Die Palette reicht vom noch relativ leicht zugänglichen Depot unter dem Fahrzeugsitz oder im Reisegepäck über ein Versteck hinter der Türverkleidung bis hin zu speziell für Schmuggelzwecke aufwändig angebrachten Einbauten am Fahrzeug“, sagte ein Sprecher der Generalzolldirektion in Bonn. Erst in dieser Woche stellte eine Zivilstreife der Bundespolizei bei einer Fahrzeugkontrolle auf der A61 bei Nettetal 35.000 Euro sicher.