Städte warten bei Corona-Notbremse ab
Die Inzidenzen in NRW steigen – und die Kommunen sehen das Land am Zug.
DÜSSELDORF Die meisten Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen mit hohen Inzidenzwerten bleiben bei ihrer Linie, die weitere Entwicklung abzuwarten, ohne sofort größere Lockerungen zurückzunehmen. „Wir warten zurzeit auf eine einheitliche Entscheidung des Landes in dieser Sache und sind im Austausch dazu mit den Behörden“, teilte zum Beispiel die Stadt Köln am Mittwoch mit. In der Millionenstadt lag der Inzidenzwert den dritten Tag in Folge über 100. Spätestens am Freitag will die Stadt Köln über das weitere Vorgehen informieren.
In Nordrhein-Westfalen ist die landesweite Inzidenz der Neuinfektionen
pro 100.000 Einwohner in einer Woche am Mittwoch auf 85,1 gestiegen; 14 Kreise und kreisfreie Städte lagen über der Marke von 100. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte mit den Ländern am 3. März vereinbart: Steigen die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche an drei aufeinanderfolgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln wieder in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben – das ist die sogenannte Corona-Notbremse. Zugleich wurden für den 22. März weitere Lockerungen in Aussicht gestellt, sollte die landesweite Inzidenz unter 100 liegen. Demnach könnte dann unter anderem die Außengastronomie öffnen.
Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga fordert eindeutige Öffnungsperspektiven für die Gastronomie. Die Branche brauche einen klaren Fahrplan, „mit konkreten, nachvollziehbaren Kriterien, was wann wie wieder möglich ist“, sagte ein Sprecher. Die Voraussetzungen für die Öffnungsschritte sollten zudem bundeseinheitlich definiert werden und auch die Abkehr vom reinen Festhalten an Inzidenzwerten beinhalten, so Hellwig.
Der Kreis Düren mit einer Inzidenz von 131,5 wird von sich aus keine Lockerungen durchführen. Angesichts des hohen Wertes hat der Kreis sogar eine Allgemeinverfügung mit ergänzenden Corona-Regeln für bestimmte Bereiche in der Stadt Düren erlassen.