Sexuelle Nötigung: Rheinhauserin hatte Todesangst
RHEINHAUSEN (bm) Glücklich war die Beziehung zwischen einer 20 Jahre alten Rheinhauserin und ihrem sieben Jahre älteren Freund wohl die kürzeste Zeit gewesen. Wieder einmal hatte sich das Paar getrennt, als der Krefelder sie am 24. November 2020 in ihrer Wohnung besuchte. Nun stand er wegen sexueller Nötigung und Bedrohung vor dem Landgericht.
Die Anklage ging davon aus, dass er die junge Frau packte und zum Sex zwang – obwohl sie immer wieder sagte, dass sie das nicht wolle. Als sie um Hilfe rief, bedrohte er sie mit einem Schraubenzieher. „Wenn du nicht still bist, wirst du nicht mehr sein“, soll der 27-Jährige gesagt haben. Als die Mutter der jungen Frau, die sich ebenfalls in der Wohnung aufhielt, auf das Geschehen aufmerksam wurde, hielt der Angeklagte der 20-Jährigen den Schraubenzieher an den Hals. Während die Mutter von draußen an die verschlossene Tür hämmerte, konnte sich die 20-Jährige befreien und das Zimmer verlassen.
Von solch einem Geschehen wollte der 27-Jährige nichts wissen. Er habe seine Freundin am Tattag besucht, dabei sei es auch zum Sex gekommen. Dann aber habe die junge Frau auf seinem Handy entdeckt, dass er sich inzwischen in seiner Heimat Afghanistan verlobt hatte. „Es gab einen Riesenkrach.“Aber Bedrohungen irgendwelcher Art habe es nicht gegeben.
Unter Tränen bestätigte die 20-Jährige dagegen im Zeugenstand die Anklageschrift. Der jungen Frau fiel es sichtlich schwer, das Geschehen zu schildern. Es sei nicht der erste Übergriff dieser Art gewesen, so die Zeugin. Aber sie habe ihrem Ex immer wieder verziehen. Das bestätigte auch die Mutter der Zeugin. Mehrfach habe ihre Tochter ihr von erzwungenem Sex berichtet. Zur Strafanzeige war zuvor keiner dieser Vorfälle gelangt. „Ich hatte den Eindruck, dass die Geschädigte das in Kauf nahm“, so eine Vernehmungsbeamtin der Polizei. „Aber diesmal war es anders, weil sie aufgrund der Todesdrohungen wirklich Angst hatte.“
Auch der Angeklagte weinte. „Ich bin kein Vergewaltigter“, beteuerte er im letzten Wort. Die Kammer sah seine Schuld aufgrund der Zeugenaussagen aber als erwiesen an. Wegen Bedrohung und sexueller Nötigung verurteilte sie ihn zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis.