Passiver Widerstand auf Länderebene
So sieht es also aus, wenn die Bundesnotbremse in Nordrhein-Westfalen ankommt. Das neue Bundesgesetz schreibt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 eine Notbetreuung in Kitas vor. Davon ist im Moment mehr als die Hälfte aller kreisfreien Städte und Kreise betroffen. Der zuständige Landesminister Joachim Stamp (FDP) verkündet die neue Regelung für die Kindertagesstätten und schiebt die Verantwortung für die kurze Vorbereitungszeit auf den Bund. Gleichzeitig macht er deutlich, dass das Gesetz nicht in seinem Sinne ist, und distanziert sich davon im Landtag.
Sodann macht sich der Familienminister an die weichestmögliche Umsetzung der Bundesregelung. Von einer Notbetreuung kann keine Rede sein. Die neuen Vorschriften lassen sich so zusammenfassen: Wer gern möchte, kann sein Kind weiterhin in die Kita bringen. Nicht einmal ein Nachweis des Arbeitgebers wird verlangt, eine schriftliche Erklärung der Eltern reicht. Was für viele Kita-Eltern kurzfristig und vordergründig eine Entlastung ist, bringt indes die Pandemiebekämpfung nicht voran, setzt Kinder und Eltern für einen noch längeren Zeitraum großen Gesundheitsrisiken aus und verschlimmert womöglich die Lage in den Krankenhäusern. Längst ist die Inzidenz unter Kindern deutlich höher als unter Erwachsenen, drohen auch ihnen schwere Krankheitsverläufe.
Dabei geht es mit den Impfungen jetzt gut voran. Es gibt die Hoffnung, dass sich allein dadurch die Lage in vier bis fünf Wochen spürbar verbessert. Was spricht also dagegen, für einige wenige Wochen noch einmal konsequent herunterzufahren, um damit einige Menschenleben mehr zu retten? Wenn an die Stelle des Durcheinanders der Ministerpräsidentenkonferenz nun eine Art passiver Widerstand auf Länderebene tritt, ist nichts gewonnen.
BERICHT KITAS UND SCHULEN REDUZIEREN BETREUUNG, NRW