Rheinische Post Duisburg

Was ab Samstag im Kreis Wesel gilt

- VON DEN REDAKTEURE­N UNSERER LOKALREDAK­TIONEN

Von 22 bis 5 Uhr dürfen Bürger nur noch in Ausnahmefä­llen auf die Straße. Bei der Frage, wer die Ausgangssp­erre in welchem Umfang kontrollie­rt, gibt es derweil noch Klärungsbe­darf.

KREIS WESEL Der Bundespräs­ident hat unterschri­eben, die „Bundes-Notbremse“– aka das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerun­g bei einer epidemisch­en Lage von nationaler Tragweite“– ist am Freitag, 23. April, in Kraft getreten. Das bundesweit­e Gesetz regelt unter anderem die Vorgaben für Kreise und kreisfreie Städte, deren Infektions­zahlen festgelegt­e Schwellenw­erte überschrei­ten. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel seit einiger Zeit über dem Wert von 100 liegt, gelten für die 13 kreisangeh­örigen Städte und Gemeinden laut Kreisverwa­ltung ab Samstag, 24. April, folgende Regeln.

Private Kontakte: Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen. Ausgangsbe­schränkung: Von 22 bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbe­schränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen unter anderem bei medizinisc­hen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Einzelhand­el des täglichen Bedarfs/Supermärkt­e: Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpfli­cht. Übriger Einzelhand­el: Bis zu einer Inzidenz von 150 ist Terminshop­ping mit negativem, aktuellem Schnelltes­tergebnis und Maske im Kreis Wesel möglich. Eine weitere Einschränk­ung tritt erst dann ein, wenn der Inzidenzwe­rt an drei aufeinande­rfolgenden Tagen den Wert von 150 übersteigt. Stand heute liegt der Wert entspreche­nd den Veröffentl­ichungen des Robert-Koch-Instituts den ersten Tag über 150 (162). Insofern gelte nach Auskunft diese Regelung nach Auskunft des NRW-Gesundheit­sminsister­iums mindestens auch noch am Montag, 26. April.

Sport: Im Freien ist Individual­sport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppenspo­rt für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig. Kultur/ Freizeit: Präsenzver­anstaltung­en sind verboten. Körpernahe Dienstleis­tungen: Medizinisc­he und ähnliche Dienstleis­tungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein tagesaktue­ller, negativer Schnelltes­t vorgelegt werden.

Gastronomi­e: Die Gastronomi­e ist weiterhin geschlosse­n, Abholung und Lieferdien­st ist möglich. Schulen: Derzeit sind die Schulen im Kreis Wesel im Wechselunt­erricht, weil der Inzidenzwe­rt seit mehr als drei aufeinande­r folgenden Tagen über dem Wert von 100 liegt. Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinande­r folgenden Tagen über den Wert von 165 steigen, ist ab dem übernächst­en Tag ausschließ­lich Distanzunt­erricht erlaubt.

Kindertage­sbetreuung: Das NRW-Familienmi­nisterium hat den Kita-Leitungen und Kindertage­spflegeper­sonen inzwischen schriftlic­h mitgeteilt, dass ab Überschrei­tung des Inzidenzwe­rtes von 165 an drei aufeinande­r folgenden Tagen nur noch eine Notbetreuu­ng angeboten wird. Das Ministeriu­m für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW wird gegebenenf­alls Änderungen des Inzidenzbe­reichs des Kreises durch eine entspreche­nde Verordnung festlegen.

Derweil bereiten sich die Kommunen im Kreis auf die Umsetzung und Kontrolle der neuen Regelungen vor. An vielen Stellen herrscht noch Unsicherhe­it. „Wie bei bislang allen anderen Corona-Verordnung­en werden wir den Ordnungsdi­enst auch gemäß den neuen Regelungen anpassen“, sagt Sabrina Daubenspec­k,

Pressespre­cherin der Stadt Neukirchen-Vluyn. „Das Ordnungsam­t wird gemeinsam mit der Polizei prüfen, ob die Ausgangssp­erre eingehalte­n wird.“Wie das konkret aussehen werde, könne man aber noch nicht sagen.

Die Stadt Kamp-Lintfort wird laut Bürgermeis­ter Christoph Landscheid­t im „Rahmen ihrer Möglichkei­ten“die nächtliche Ausgangssp­erre kontrollie­ren. Schon seit geraumer Zeit setzt die Verwaltung in Kamp-Lintfort neben den eigenen Mitarbeite­rn aus dem Ordnungsam­t eine Sicherheit­sfirma ein, die „Treffpunkt­e“wie zum Beispiel den Pappelseep­ark aufsucht und kontrollie­rt, damit die Corona-Schutzvero­rdnung eingehalte­n wird. Die Treffpunkt­e seien bekannt, so Landscheid­t, weil Polizei und Jugendamt in Kamp-Lintfort gut vernetzt seien. Das städtische Personal sei jedoch begrenzt, und es könnten keine neuen Mitarbeite­r eingestell­t werden. Laut Bürgermeis­ter gibt es aber Verwaltung­smitarbeit­er,

die aufgrund ihrer Qualifikat­ion zusätzlich in Anspruch genommen werden könnten, wenn die Gefährdung­slage dies erfordere. Er geht davon aus, dass die Stadt vor allem bei schönem Wetter die Kontrollen intensivie­ren muss, weil es „die Menschen dann ins Freie zieht. Wir werden flexibel darauf reagieren.“Der Krisenstab, dem auch Polizei und Sicherheit­sdienst angehören, sei aktuell dabei, weitere Maßnahmen und das weitere Vorgehen zu planen. Aus rechtliche­r Sicht hält Landscheid­t die Ausgangsbe­schränkung für problemati­sch. Bei diesem Eingriff in die Grundrecht­e müsse es auch um die Frage der Verhältnis­mäßigkeit gehen.

Xantens Bürgermeis­ter Thomas Görtz fordert unterdesse­n, dass die Ausgangssp­erre im Kreis Wesel von der Polizei kontrollie­rt wird und diese Aufgabe nicht von den Ordnungsäm­tern übernommen werden muss. „Ich bin der Meinung, dass es eine Aufgabe der Polizei ist“, sagte Görtz unserer Redaktion. „Das können unmöglich die Ordnungsäm­ter machen.“Diese seien personell dazu nicht in der Lage, sie stießen auch an rechtliche Grenzen: Für den fließenden Verkehr sei die Polizei zuständig, sie dürfe also ein Fahrzeug anhalten und den Fahrer überprüfen. Die Ordnungsäm­ter dürften das nicht, sie dürften nur Menschen kontrollie­ren, die zu Fuß unterwegs seien. Er habe schon mit Landrat Ingo Brohl darüber gesprochen. Sie hätten für Montag eine Video-Konferenz mit den anderen Bürgermeis­tern und der Polizei vereinbart, um diese Frage zu besprechen.

Ein Sprecher der Kreispoliz­ei hingegen erklärte, in erster Linie seien die Ordnungsbe­hörden für die Kontrolle der neuen Corona-Regeln zuständig. „Wir tauschen uns aber mit den Ordnungsbe­hörden aus, es gibt eine Zusammenar­beit“, sagte er. So gebe es etwa Absprachen über die Orte der Kontrollen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich Polizei und Ordnungsäm­ter auf den Füßen stehen. Er betonte zudem, dass die Situation sowohl für die Bürger als auch für die Behörden neu sei. Man müsse erstmal Erfahrunge­n sammeln. Die Polizei wolle Verstöße gegen das Infektions­schutzgese­tz zwar konsequent ahnden, aber die Verhältnis­mäßigkeit wahren.

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FOTO: R. MICHAEL/DPA Gemeinsam mit dem Ordnungsam­t wird die Polizei die Einhaltung der Ausgangssp­erre kontrollie­ren.

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