Versammlungsgesetz verärgert Fans
Fußballanhänger haben Angst um ihre Fanmärsche. Was sich ändern könnte.
DÜSSELDORF Das geplante Versammlungsgesetz der nordrhein-westfälischen Landesregierung sorgt für Ärger bei Fußballfans. Einige fürchten, dass Fanmärsche zukünftig nicht mehr möglich sind, gar unter Strafe gestellt werden. Um was es genau geht:
Was soll das Gesetz regeln? Mit dem geplanten Versammlungsgesetz soll das Recht auf Versammlung neu geregelt werden. Es wäre das erste Gesetz dieser Art in NRW. Bis zum Jahr 2006 war der Bund für das Versammlungsrecht zuständig. Es soll regeln, unter welchen Umständen Versammlungen wie Demonstrationen erlaubt sind – und unter welchen nicht.
Was kritisieren die Fußballfans? Die Fanhilfen NRW kritisieren vor allem den Paragraph 18 des geplanten Gesetzes, das „Militanzverbot“. Darin steht, dass es künftig verboten sein soll, an einer öffentlichen Veranstaltung oder Versammlung teilzunehmen oder diese zu leiten, wenn die Gruppe aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes „Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch einschüchternd wirkt“. Dieses Erscheinungsbild könne laut Gesetz durch Uniformen, uniformähnliche Kleidung, paramilitärisches Auftreten oder „in vergleichbarer Weise“erzeugt werden.
„Der unbestimmte Wortlaut sowie die Anwendbarkeit des Versammlungsgesetzes auch auf schlichte An- und Abreisen bei Fußballspielen lassen uns befürchten, dass bald jeder noch so friedliche Fanmarsch zu Strafverfahren gegen Fußballfans führen wird“, schreiben die Fanhilfen NRW in einer gemeinsamen Erklärung. „Ein großes Problem liegt in der subjektiven Einschätzung“, sagt Patrick Arnold, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte NRW. Wenn die Polizisten vor Ort entscheiden könnten, was als bedrohlich wirkt und was nicht, könne dies zu großen Problemen führen. Außerdem sei die Regelung auch aus polizeitaktischer Sicht nicht klug, sagt Arnold. „Das wird dann zu einer Zersplitterung der Fangruppen vor Ort führen“. Die, die gewalttätig seien, könnten somit in kleineren Gruppen anreisen.
Was sagen Rechtsexperten? Der Innenausschuss des Landtags in Nordrhein-Westfalen lud am Donnerstag mehrere Rechtsexperten ein, um sich deren Einwände zum geplanten Versammlungsgesetz sowie zum Alternativvorschlag der SPD anzuhören. Die Ansichten hierzu sind durchaus unterschiedlich. „Man kann davon ausgehen, dass Fußballfans damit nicht gemeint sind“, sagte Kyrill-Alexander Schwarz, Juraprofessor an der Universität Würzburg, bezogen auf das Militanzverbot. Der Paragraph verlange, dass Gewaltbereitschaft vermittelt wird und die Versammlung dadurch einschüchternd wirkt. Das sei bei den Fußballfans nicht gegeben. Was als einschüchternd wirkendes Verhalten gelte, werde nicht in einem Diskurs vor Gericht entschieden, sagte hingegen Clemens Arzt, Direktor des Forschungsinstituts für Öffentliche und Private Sicherheit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. „Sondern die Polizei entscheidet das vor Ort.“Das gehe möglicherweise zulasten der Versammlungsfreiheit.
Wann tritt das Gesetz in Kraft? Über das Gesetz muss im Landtag abgestimmt werden. Wann das passieren wird, ist noch unklar.