Die Sache mit dem Zweitwohnsitz
Eine Zweitwohnungssteuer kann jede Kommune erheben. Ob sie eine solche Steuer erhebt, wie hoch sie ausfällt, entscheidet sie alleine.
NEUKIRCHEN-VLUYN In Zeiten der beruflichen Flexibilität entscheidet sich mancher Arbeitnehmer für einen zweiten Wohnsitz direkt am Arbeitsort. Die Pendelei entfällt mit langen An- und Abfahrten verbunden mit Zeitverlust. Positiv wirken sich steuerliche Vorteile aus. Generell besteht für jede Haupt- und Zweitwohnung eine Meldepflicht in Deutschland. Mit dem Einzug bleiben zwei Wochen, sich mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen.
In Neukirchen-Vluyn wurde Ende 2015 die Zweitwohnungssteuer verabschiedet. 1228 Zweitwohnsitze waren noch im Jahr 2013 gemeldet, ihren Erstwohnsitz hatten 27.213 Personen in Neukirchen-Vluyn angegeben. Mit Inkrafttreten der Steuer reduzierten sich die Zweitwohnsitze von 1157 (2015) auf 279 (2016). Zum 31. Dezember 2020 sind 189 Zweitwohnungen gemeldet, während mit dem Hauptwohnsitz 28.010 Personen geführt werden.
Für viele Steuerbürger ist eine solche Zweitwohnungssteuer zur
Miete ein Ärgernis, denn bürgerliche Rechte wie das Wahlrecht hat er nur am Erstwohnort. Aber welche Vorteile verbinden Städte und Gemeinden damit? Einerseits gelingt es den jeweiligen Verwaltungen Zweitwohnungssitze zu begrenzen, zumal in Ferienorten die Zweitwohnungen als reines Feriendomizil genutzt werden. Andererseits fließen nochmals Steuern ins Stadtsäckel.
Zwölf Prozent beträgt laut Satzung die Steuer in Neukirchen-Vluyn für die zweite Wohnung und wird aufgrund des Mietvertrages für den Besteuerungszeitraum berechnet. 2020 fielen 7387 Euro an. Am liebsten wäre es den Städten und Gemeinden im zweitem Rang, wenn von vorneherein die Entscheidung für den Erstwohnsitz gefällt würde. Sie bedeutet nämlich bares Geld, wie auch Stadtsprecherin Sabrina Daubenspeck ausführt: „Die Anzahl der Einwohner mit Hauptwohnsitz spielt bei der Berechnung von Zuweisungen im Finanzausgleich eine Rolle. Sie ist beispielsweise einer von mehreren Parametern bei der Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisungen, die die Städte und
Gemeinden in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der kommunalen Finanzausgleichs vom Land erhalten.“Heißt im Klartext: Je mehr Einwohner eine Stadt mit Hauptwohnsitz hat, desto höher fallen die Schlüsselzuweisungen aus. Daubenspeck: „Die Einwohnerzahl mit Hauptwohnsitz kann auch bei anderen Zuweisungen eine Rolle spielen.“Maßgeblich für eine Besteuerung ist auch die Art der Wohnung.
Als Wohnung zählen laut Satzung der Stadt Neukirchen-Vluyn unter anderem Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, wenn sie zum Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs auf eigenem oder auf fremden Grundstück abgestellt sind.
Die Satzung kennt Ausnahmen: wenn berufsbedingt die Zweitwohnung vom einem verheirateten Berufstätigen genutzt wird. Berufspendler sind von der Steuern befreit, wenn der Hauptsitz die gemeinsame Wohnung mit dem Partner ist. Ausnahmen gelten, wenn Wohnungen in Pflegeheimen der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen dienen. Der Zeitfaktor spielt ebenfalls eine Rolle, wenn der Inhaber im Veranlagungszeitraum weniger als sechs Wochen die Wohnung für eine private Lebensführung nutzt oder vorhält. Auch die Frage, wie eine Wohnung definiert wird, entscheidet jede Kommune für sich. Nach der Bauordnung eines jeden Landes gilt, dass eine Wohnung mindestens über Küche oder Kochnische sowie Bad, Dusche und WC verfügen muss.
Bezieht sich eine Kommune auf das Melderecht, so gilt als Wohnung jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen und Schlafen genutzt wird. Und dann kann eine Gartenlaube als Zweitwohnsitz zählen.