Paar benutzte Bottroperin für Betrugsmasche
DUISBURG (bm) Wegen Beihilfe zum Betrug musste sich jetzt eine 32 Jahre alte Frau aus Bottrop vor dem Amtsgericht verantworten. Laut Anklage hatte sie einem Paar aus Duisburg in 2015 und 2016 dabei geholfen, neu gegründete Firmen hereinzulegen. Die bekamen Rechnungen über eine Eintragung in ein Firmenverzeichnis, die nach bisheriger Auffassung der Justiz so wirken sollten, als handele es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Eintragung ins gerichtliche Handelsregister.
Viel hatte die 32-Jährige selbst laut der Anklage nicht zu der Unternehmung der Hauptakteure beigetragen: Sie hatte vor allem ihren Namen für die Firma hergegeben – weil das Paar, das die Geschäfte tatsächlich leitete, aufgrund einschlägiger Vorstrafen nicht selbst als Firmeninhaber auftreten konnte. 350 Euro hatte sie dafür jede Woche bekommen. „Ich habe mir über das, was dahinter steckte, keine großartigen Gedanken gemacht“, so die Angeklagte. Die hatte die Frau, die ihr das verlockende Angebot machte, im Gefängnis kennengelernt. „Nach der Entlassung brauchte ich einfach das Geld“, so die 32-Jährige, die damit in mindestens 40 Betrugsfälle verwickelt wurde.
Angesichts des Umstandes, dass die Angeklagte nun schon fünf Jahre unter dem Druck einer drohenden Verurteilung leben musste und die Frage des Vorsatzes der 32-Jährigen nicht abschließend hätte aufgeklärt werden können, wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Die Bottroperin muss nun 900 Euro zahlen. Damit ist die Sache für die Justiz aber nicht beendet.
Die mutmaßlichen Hauptakteure waren im September 2020 bereits verurteilt worden – ein 41 Jahre alter Duisburger zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis, seine gleichaltrige Lebensgefährtin kam mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten davon. Bis dahin hatte es seit Anklageerhebung, mit einem Umweg über das Landgericht, das wegen einer hohen Schadenssumme und rund 500 betrogenen Firmen ursprünglich urteilen sollte, den Fall aber in deutlich abgespeckter Form beim Amtsgericht eröffnete, mehr als vier Jahre gedauert. Doch die Urteile sind nicht rechtskräftig. Gegen seine Gefängnisstrafe legte der Mann Rechtsmittel ein, die Bewährungsstrafe gegen seine Lebensgefährtin hat die Staatsanwaltschaft angefochten.