Diese Städte und Gemeinden öffnen jetzt
Ab Samstag gibt es in sieben Kommunen erste Erleichterungen für Gastronomen und Händler.
DÜSSELDORF (maxi) Ab diesem Samstag können die Menschen in sieben Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Speisen und Getränke wieder im Freien genießen. Möglich macht dies die neue Corona-Schutzverordnung, die am Samstag in Kraft tritt. Demnach darf in Kommunen, in denen die Inzidenz fünf Werktage – hierzu zählt auch der Samstag – hintereinander unter 100 lag, zwei Wochentage später wieder die Außengastronomie starten. Auch Konzerte mit bis zu 500 Zuschauern unter freiem Himmel sind wieder erlaubt, der Einzelhandel kann ohne Terminvergabe starten, Hotels dürfen 60 Prozent ihrer Betten belegen. Freibäder
dürfen für das reine Schwimmen öffnen, die Benutzung der Liegewiesen bleibt untersagt. All diese Möglichkeiten bestehen allerdings nur für vollständig Geimpfte, Genesene und Menschen, die einen Corona-Test gemacht haben, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Samstag Als erstes profitieren die Kreise Viersen, Soest, Coesfeld, Höxter, der Rhein-Sieg-Kreis sowie die Städte Münster und Mülheim.
Sonntag Ab Mitternacht kommen als nächstes dann die Kreise Borken, Kleve, Wesel, Siegen-Wittgenstein und der Ennepe-Ruhr-Kreis hinzu.
Montag Der Kreis Warendorf kann sich laut der Regelung Hoffnung darauf machen, dass er am Montag an der Reihe ist.
Ende kommender Woche Nach einigen Tagen ohne weitere Öffnungen und falls sich der rückläufige Trend bei den Inzidenzen verfestigt, könnten Ende kommender Woche 14 Kommunen an die Reihe kommen, darunter Düsseldorf, Mönchengladbach, Mülheim, Bottrop und Oberhausen sowie die Kreise Düren und Euskirchen.
Für die Stadt Münster, deren Sieben-Tage-Inzidenz am Donnerstag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts erstmals unter die Marke von 50 fiel, könnte es bei gleichbleibender Tendenz am Freitag sogar deutlich weitgehendere Öffnungsschritte geben. Kommunen, die fünf Werktage in Folge unter dieser Marke liegen, können auch die Gastronomen ihre Gäste in Innenräumen bewirten. Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind mit entsprechenden Konzepten gestattet. Hotels dürften ohne Kapazitätsbegrenzung öffnen, die Bürger dürfen wieder ohne Test und Termin in die Geschäfte strömen. Auch die Kreise Coesfeld und Soest sind nahe an der Wocheninzidenz von 50.