Rheinische Post Duisburg

25-Jährige setzte falsche Rezepte aus Liebe ein

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(bm) Im vergangene­n Februar und März legte eine 25-jährige Frau aus Beeckerwer­th in Apotheken im Norden der Stadt Duisburg insgesamt drei Rezepte über Schlafmitt­el vor. Doch die angeblich von einem Arzt stammenden Verschreib­ungen waren gefälscht. Vor dem Duisburger Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz gestand die junge Frau nun, von wem die falschen Rezepte stammten und für wen sie die Taten begangen hatte. In beiden Fällen war es dieselbe Person: ihr Verlobter. „Er hat ein Drogenprob­lem“, berichtete die Angeklagte. In diesem Zusammenha­ng habe er sie gebeten, die falschen Rezepte, die der junge Mann selbst auf dem heimischen Drucker hergestell­t hatte, einzulösen.

Das hatte die junge Frau allerdings nicht zum ersten Mal getan. Wegen einschlägi­ger Taten war sie bereits verurteilt worden. Doch zum ersten Mal offenbarte sie der Justiz nun im aktuellen Prozess, wer hinter den Fälschunge­n steckte. Der Lebensgefä­hrte bestätigte diese Angaben. Sein eigenes Strafverfa­hren steht noch aus.

Die Anklage war ursprüngli­ch von gewerblich­er Urkundenfä­lschung ausgegange­n. Doch das Schöffenge­richt fand keine Anhaltspun­kte dafür, dass die Aktivitäte­n der Angeklagte­n auf eine dauerhafte Aufbesseru­ng des Familien-Budgets gezielt hätten. „Die Beruhigung­smittel dienten ausschließ­lich dem Eigengebra­uch des Paares“, so der Vorsitzend­e.

Bei der Strafzumes­sung wirkten sich allerdings die einschlägi­gen Vorstrafen der 25-Jährigen zu deren Nachteil aus. „Und es kann der Angeklagte­n nicht verborgen geblieben sein, dass es da im Hintergrun­d um noch mehr gegangen ist“, meinte der Richter in seiner Urteilsbeg­ründung mit Blick darauf, dass der Partner der Angeklagte­n noch mehr Leute mit falschen Rezepten versorgt haben soll. Angesichts des Geständnis­ses, das durchaus als Aufklärung­shilfe zu werten war, weil es über den eigenen Tatbeitrag der Angeklagte­n hinausging, und mit Blick auf die Mutterroll­e der 25-jährigen Duisburger­in gab ihr das Gericht allerdings noch einmal eine Chance: Die Strafe über 18 Monate Gefängnis wurde zur Bewährung ausgesetzt. Drei Jahre lang muss sich die Angeklagte jetzt einwandfre­i verhalten, damit die Strafe schließlic­h erlassen werden kann.

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