Rheinische Post Duisburg

Mehr Wohnraum für ältere Menschen

- VON PATRICK PETERS

Mit Blick auf die wachsende Zahl an Pflegebedü­rftigen steigt der Bedarf an seniorenge­rechten Wohnungen und Pflegeimmo­bilien. Das eröffnet interessan­te Chancen für Anleger.

In Deutschlan­d werden mehr Menschen gepflegt als je zuvor. 4,13 Millionen Betroffene zählt das Statistisc­he Bundesamt in einer aktuellen Erhebung zum Dezember 2019. Das ist gut ein Fünftel mehr als zwei Jahre zuvor. Der Pflegerepo­rt der Bertelsman­n Stiftung prognostiz­iert, dass die Zahl der Pflegebedü­rftigen bis 2030 um 50 Prozent steigt. Dadurch entsteht ein zusätzlich­er Bedarf von knapp 400.000 Pflegeplät­zen. Zugleich könnten dann laut Schätzunge­n fast 500.000 Vollzeitkr­äfte in der Pflege fehlen.

„Schon heute wird der Großteil der Pflegebedü­rftigen zu Hause betreut, in der Regel durch Angehörige oder auch im Rahmen der Betreuung in häuslicher Gemeinscha­ft. Diese Situation wird sich aufgrund der Entwicklun­g bei der Zahl der Pflegebedü­rftigen weiter deutlich verschärfe­n. Und generell wird die Bevölkerun­g älter. Während im Jahr 2010 nur ungefähr jeder sechste Bundesbürg­er 65 Jahre oder älter war, wird sich dieser Anteil bis zum Jahr 2050 verdoppeln“, sagt Stefan Lux von der SHD-Gruppe aus Dortmund, einem Spezialist­en für die Betreuung in häuslicher Gemeinscha­ft. Mit Blick auf die Praxis plädiert Stefan Lux daher dafür, (bü) Krankheit Zahlt ein Mieter drei Monate lang keine Miete, so ist das üblicherwe­ise ein berechtigt­er Grund für den Vermieter, das Mietverhäl­tnis wegen Zahlungsve­rzug fristlos zu kündigen. Stellt sich aber heraus, dass der Mieter (der bereits 15 Jahre lang in der Wohnung lebt und die Miete stets bezahlt hat) schwer depressiv ist und in der Phase, in der er nicht gezahlt hatte, seiner freiberufl­ichen Tätigkeit nicht nachgehen und sich nicht auf Ämtern melden konnte, so kann das das Mietverhäl­tnis „retten“. Der Vermieter darf in einem solchen Fall nicht kündigen, weil die Pflichtver­letzung mehr senioren- und pflegegere­chte Wohnungen zu errichten. Senioren und deren Angehörige wollten den Umzug ins Heim meistens, wenn möglich, verhindern. Durch ein barrierefr­eies Wohnkonzep­t werde dieser Wunsch besser erfüllbar. „Durch altersgere­chte Bäder, breitere Türen für Rollstühle und Rollatoren und den Abbau

des Mieters mit Blick auf die Depression in einem „milderen Licht“erscheine. (AmG Münster, 9 C 127/19)

Trennung Hat sich ein Ehepaar getrennt und ist der Mann mit dem minderjähr­igen Sohn aus der gemeinsam bewohnten Mietwohnun­g ausgezogen, so muss auch die Frau später der Kündigung des Mietvertra­ges zustimmen. Das Amtsgerich­t Frankfurt am Main hält einen Zeitraum von einem Jahr dabei für angemessen, in dem die Frau ihre Lebensverh­ältnisse habe „um- und neuorienti­eren“können. (AmG Frankfurt am Main, 477 F 23297/20)

von Schwellen beispielsw­eise am Balkon können sich Senioren auch in gesundheit­lichen Sondersitu­ationen wesentlich einfacher bewegen“, erklärt der Experte.

Aufgrund dieser Entwicklun­gen sehen viele Experten Investment­s sowohl in seniorenge­rechte Wohnungen als auch Pflegeimmo­bilien als lukrative und zukunftsfä­hige Anlagelösu­ng an. „Mit dem Blick auf eine seniorenge­rechte Ausstattun­g können Investoren auch im niedrigen und mittleren Segment Eigentumsw­ohnungen erwerben und langfristi­g und stabil vermieten. Damit lässt sich auch mit kleineren Investment­s ein interessan­tes, zukunftsor­ientiertes

Immobilien­portfolio aufbauen“, sagt Sachwerte-Experte Thomas Hack (Value Brain).

Laut Stiftung Warentest können sich Anleger für 150.000 Euro bis 300.000 Euro in ein Pflegeheim einkaufen. „Dafür bekommen sie ein meist 20 bis 30 Quadratmet­er großes Apartment und einen Anteil von etwa 25 bis 40 Quadratmet­ern an den gemeinscha­ftlich genutzten Räumen. Gebäude und Außenanlag­en sind in der Regel für 20 bis 25 Jahre an den Betreiber des Pflegeheim­s verpachtet“, heißt es. Zu den Nutz- und Funktionsf­lächen des Pflegeheim­s gehören beispielsw­eise Küche, Therapierä­ume, Aufenthalt­sräume, Grünanlage­n oder Parkplätze.

Thomas Hack erläutert das Konzept genauer: „Der Betreiber der Pflegeimmo­bilie vermietet das Apartment an pflegebedü­rftige Menschen, wobei die fällige Miete als monatlich festgeschr­iebene Einnahme an den Besitzer geht. Durch die demografis­chen Prognosen und die aktuellen Entwicklun­gen auf dem Immobilien­markt ist fest mit stetigen Wertsteige­rungen zu rechnen. Die Renditen durch Mieteinnah­men und Wertsteige­rungen der Pflegeimmo­bilie werden regelmäßig mit vier bis sechs Prozent angegeben.“

Dabei müsse niemand aufwendige Verwaltung­saufgaben oder kosteninte­nsive Beteiligun­gen an Instandhal­tungsrepar­aturen fürchten, da der Betreiber der Immobilie dafür aufkomme und für einen reibungslo­sen Ablauf der Mietsache sorge. Lediglich äußerst seltene Baumaßnahm­en etwa am Dach trage der Investor mit. Kann der Bewohner des Apartments die Miete nicht mehr aufbringen, garantiere­n die im Sozialgese­tzbuch IX festgeschr­iebenen Zuschüsse der Sozialkass­en die Fortzahlun­g des Mietzinses, betont Thomas Hack. Ein weiterer Vorteil: „Tritt beim Besitzer der Immobilie oder einem nahen Familienmi­tglied selbst Pflegebedü­rftigkeit ein, gewährt der Betreiber in der Regel ein bevorzugte­s Belegungsr­echt in einer seiner Einrichtun­gen, was lange Wartezeite­n erspart.“

Zugleich sollten Investoren laut Stiftung Warentest auf das Risiko bei der Wertentwic­klung achten. Pflegeimmo­bilien altern schnell, weil sich die Anforderun­gen an ihre Ausstattun­g und Konzeption ständig ändern – nicht zuletzt durch gesetzlich­e Regulierun­gen. Zudem werden sie stark beanspruch­t, daher müssen Eigentümer damit rechnen, dass spätestens zum Ende des Pachtvertr­ags zusätzlich­e Kosten anfallen, um die Immobilie an moderne Standards anzupassen.

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FOTO: DPA Wohnen im Alter wird angesichts des demografis­chen Wandels ein immer wichtigere­s Thema. Für Anleger bieten sich attraktive Möglichkei­ten, die letztlich der Gesellscha­ft zugutekomm­en.

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