Rheinische Post Duisburg

Corona-Schwindel: Frau muss hohe Strafe zahlen

Um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen, fälschte die Frau eine Anordnung zur Corona-Quarantäne.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

DÜSSELDORF 2400 Euro soll eine 24-Jährige wegen eines ungewöhnli­chen Corona-Schwindels zahlen. Im November 2020 hatte sie eine Zeugenladu­ng bei der Staatsanwa­ltschaft platzen lassen – und als ihr dafür 150 Euro Ordnungsge­ld auferlegt wurden, legte sie eine amtliche Corona-Anordnung vor. Weil ihr Freund positiv auf Covid-19 getestet worden sei, müsse sie in häusliche Quarantäne. Die Ermittler forschten jedoch nach und erwirkten jetzt die Geldstrafe gegen die Frau wegen Urkundenfä­lschung.

Doch gegen den Vorwurf, alles sei nur gelogen gewesen, legte sie nun Einspruch ein.

Eigentlich ging es um eine Unfallfluc­ht. Als Zeugin dafür kam neben anderen auch die 24-Jährige in Betracht, wurde vorgeladen, um ihre Aussage aufzunehme­n. Zum Termin Anfang November 2020 ist sie aber nicht erschienen. Ein Ordnungsge­ld plus Verfahrens­kosten wollte sie auch nicht zahlen, legte vier Wochen später eine städtische Ordnungsve­rfügung vor, wonach sie sich einen Tag vor ihrem Zeugenterm­in aufgrund behördlich­er Anordnung

in häuslicher Quarantäne befunden habe. Als Kontaktper­son ersten Grades habe sie ihren Hausstand auch für eine Zeugenauss­age gar nicht verlassen dürfen, sei nach dem Infektions­schutzgese­tz bis auf weiteres unter Beobachtun­g gestellt worden, habe den Termin also unverschul­det versäumt.

Womit die 24-Jährige aber wohl nicht gerechnet hat: Die Staatsanwa­ltschaft prüfte diese Angaben, speziell das als Anlage beigefügte städtische Schreiben, in dem mit sofortiger Wirkung die Absonderun­g der jungen Frau im häuslichen

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FOTO: DPA Die Quarantäne war beim Aussageter­min längst aufgehoben.

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