Corona-Schwindel: Frau muss hohe Strafe zahlen
Um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen, fälschte die Frau eine Anordnung zur Corona-Quarantäne.
DÜSSELDORF 2400 Euro soll eine 24-Jährige wegen eines ungewöhnlichen Corona-Schwindels zahlen. Im November 2020 hatte sie eine Zeugenladung bei der Staatsanwaltschaft platzen lassen – und als ihr dafür 150 Euro Ordnungsgeld auferlegt wurden, legte sie eine amtliche Corona-Anordnung vor. Weil ihr Freund positiv auf Covid-19 getestet worden sei, müsse sie in häusliche Quarantäne. Die Ermittler forschten jedoch nach und erwirkten jetzt die Geldstrafe gegen die Frau wegen Urkundenfälschung.
Doch gegen den Vorwurf, alles sei nur gelogen gewesen, legte sie nun Einspruch ein.
Eigentlich ging es um eine Unfallflucht. Als Zeugin dafür kam neben anderen auch die 24-Jährige in Betracht, wurde vorgeladen, um ihre Aussage aufzunehmen. Zum Termin Anfang November 2020 ist sie aber nicht erschienen. Ein Ordnungsgeld plus Verfahrenskosten wollte sie auch nicht zahlen, legte vier Wochen später eine städtische Ordnungsverfügung vor, wonach sie sich einen Tag vor ihrem Zeugentermin aufgrund behördlicher Anordnung
in häuslicher Quarantäne befunden habe. Als Kontaktperson ersten Grades habe sie ihren Hausstand auch für eine Zeugenaussage gar nicht verlassen dürfen, sei nach dem Infektionsschutzgesetz bis auf weiteres unter Beobachtung gestellt worden, habe den Termin also unverschuldet versäumt.
Womit die 24-Jährige aber wohl nicht gerechnet hat: Die Staatsanwaltschaft prüfte diese Angaben, speziell das als Anlage beigefügte städtische Schreiben, in dem mit sofortiger Wirkung die Absonderung der jungen Frau im häuslichen