Stellplätze für Fahrräder werden Pflicht
Alle reden von der Verkehrswende – Duisburg beginnt mit der Umsetzung schon bei Neubauten: Künftig werden nicht nur Parkplätze für Autos vorgeschrieben, sondern auch Stellplätze für Fahrräder. Wie das funktionieren soll.
Das Gedränge am Montagmorgen vor Kindertagesstätten oder Grundschulen ist bekannt. Wenn der SUV bis direkt auf den Schulhof gefahren werden muss, wird’s schon mal unübersichtlich. Dabei ist die Verkehrs- und Klimawende in aller Munde. Auch Lastenräder mit installiertem Kindersitz könnten dazu einen Beitrag leisten, hatte Hendrik Trappmann, Leiter des Amts für Stadtentwicklung, in der vergangenen Woche beim „Lastenradtag“der Niederrheinsichen IHK noch erklärt.
Dazu bedarf es aber auch einer angemessenen Rad-Infrastruktur. Das betrifft zum einen ein gut ausgebautes Radwegenetz. Es betrifft aber auch bessere Stellmöglichkeiten. Denn wer sein Rad vor oder neben dem Haus „parken“kann, wird auch schneller mal damit fahren, als wenn er es erst aus einer Tiefgarage holen oder gar aus einem Keller eine Treppe hochtragen muss.
Mobilität war bisher vor allem an Autos geknüpft. So gibt es eine Stellplatzsatzung, die vorschreibt, wie viele Autoparkplätze bei einem Bauvorhaben eingeplant werden müssen. Von Stellplätzen für Fahrräder war bisher nicht die Rede.
Doch nun hat die Verwaltung eine neue Stellplatzsatzung erarbeitet, die auch Plätze für Fahrräder verpflichtend vorschreibt. Dies betrifft nicht nur Wohnhäuser (s. Infobox).
Auch Wohnheime, Verwaltungsgebäude, Versammlungsstätten, Sportstätten, Kirchen, Gaststätten, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Gewerbe und Industrie sind davon betroffen.
Zur Begründung heißt es: „Gänzlich neu ist, dass es eine Pflicht zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen gibt, gekoppelt mit Vorgaben zur Größe und Beschaffenheit. Hiermit werden bei neuen Bauvorhaben Barrieren zur Nutzung des Fahrrads abgebaut und die die Nutzung des Fahrrades attraktiver. Denn nur wenn Fahrräder einzeln leicht zugänglich sind, werden diese auch gerne für kurze alltägliche Wege genutzt.“
Der Pkw-Bestand in Duisburg ist nach Angaben der Stadt von 2007 bis 2019 um 30.000 gestiegen – etwa 2000 bis 3000 Autos pro Jahr. Der kontinuierlich steigende Stellplatzbedarf
soll vermehrt dort kompensiert werden, wo die Besitzer wohnen und so den öffentlichen Raum entlasten.
Bei Fahrradabstellplätzen wird vorgeschrieben, dass sie von öffentlichen Flächen ebenerdig, über Rampen oder über Aufzüoge verkehrssicher und leicht erreichbar sein müssen. Sie sollen einen sicheren Stand und die Sicherung gegen Diebstahl ermöglichen, einzeln leicht zugänglich sein und eine Fläche von mindestens 1,5 Quadratmtern je Stellplatz aufweisen. Dazu kommt eine „notwendige Manövrierfläche“mit einer Fahrgassenbreite von mindestens 1,80 Metern.
Einige Beispiele für erforderliche Radstellplätze: Pflegeheime benötigen einen Rad-Abstellplatz je 17 Betten, mindestens aber drei Plätze; Studentenheime einen Stellplatz je Bett; Büro- und Verwaltungsgebäude einen Abstellplatz je 40 Quadratmeter Nutzungsfläche; Arztpraxen und ähnlich stark frequentierte Einrichtungen einen Abstellplatz je 30 Quadratmeter Nutzungsfläche; kleinere Geschäfte bis 800 Quadratmeter
Verkaufsfläche einen Abstellplatz je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche; größere über 800 Quadratmeter einen Platz je 50 Quadratmteter Verkaufsfläche; Sportplätze einen Abstellplatz je 250 Quadratmeter Sportfläche, zuzüglich einen Stellplatz je 15 Besucherplätze; Gaststätten einen Stellplatz je zwölf Quadratmeter Gastraum.