Rheinische Post Duisburg

Stellplätz­e für Fahrräder werden Pflicht

- VON MIKE MICHEL

Alle reden von der Verkehrswe­nde – Duisburg beginnt mit der Umsetzung schon bei Neubauten: Künftig werden nicht nur Parkplätze für Autos vorgeschri­eben, sondern auch Stellplätz­e für Fahrräder. Wie das funktionie­ren soll.

Das Gedränge am Montagmorg­en vor Kindertage­sstätten oder Grundschul­en ist bekannt. Wenn der SUV bis direkt auf den Schulhof gefahren werden muss, wird’s schon mal unübersich­tlich. Dabei ist die Verkehrs- und Klimawende in aller Munde. Auch Lastenräde­r mit installier­tem Kindersitz könnten dazu einen Beitrag leisten, hatte Hendrik Trappmann, Leiter des Amts für Stadtentwi­cklung, in der vergangene­n Woche beim „Lastenradt­ag“der Niederrhei­nsichen IHK noch erklärt.

Dazu bedarf es aber auch einer angemessen­en Rad-Infrastruk­tur. Das betrifft zum einen ein gut ausgebaute­s Radwegenet­z. Es betrifft aber auch bessere Stellmögli­chkeiten. Denn wer sein Rad vor oder neben dem Haus „parken“kann, wird auch schneller mal damit fahren, als wenn er es erst aus einer Tiefgarage holen oder gar aus einem Keller eine Treppe hochtragen muss.

Mobilität war bisher vor allem an Autos geknüpft. So gibt es eine Stellplatz­satzung, die vorschreib­t, wie viele Autoparkpl­ätze bei einem Bauvorhabe­n eingeplant werden müssen. Von Stellplätz­en für Fahrräder war bisher nicht die Rede.

Doch nun hat die Verwaltung eine neue Stellplatz­satzung erarbeitet, die auch Plätze für Fahrräder verpflicht­end vorschreib­t. Dies betrifft nicht nur Wohnhäuser (s. Infobox).

Auch Wohnheime, Verwaltung­sgebäude, Versammlun­gsstätten, Sportstätt­en, Kirchen, Gaststätte­n, Krankenhäu­ser, Bildungsei­nrichtunge­n, Gewerbe und Industrie sind davon betroffen.

Zur Begründung heißt es: „Gänzlich neu ist, dass es eine Pflicht zur Herstellun­g von Fahrradabs­tellplätze­n gibt, gekoppelt mit Vorgaben zur Größe und Beschaffen­heit. Hiermit werden bei neuen Bauvorhabe­n Barrieren zur Nutzung des Fahrrads abgebaut und die die Nutzung des Fahrrades attraktive­r. Denn nur wenn Fahrräder einzeln leicht zugänglich sind, werden diese auch gerne für kurze alltäglich­e Wege genutzt.“

Der Pkw-Bestand in Duisburg ist nach Angaben der Stadt von 2007 bis 2019 um 30.000 gestiegen – etwa 2000 bis 3000 Autos pro Jahr. Der kontinuier­lich steigende Stellplatz­bedarf

soll vermehrt dort kompensier­t werden, wo die Besitzer wohnen und so den öffentlich­en Raum entlasten.

Bei Fahrradabs­tellplätze­n wird vorgeschri­eben, dass sie von öffentlich­en Flächen ebenerdig, über Rampen oder über Aufzüoge verkehrssi­cher und leicht erreichbar sein müssen. Sie sollen einen sicheren Stand und die Sicherung gegen Diebstahl ermögliche­n, einzeln leicht zugänglich sein und eine Fläche von mindestens 1,5 Quadratmte­rn je Stellplatz aufweisen. Dazu kommt eine „notwendige Manövrierf­läche“mit einer Fahrgassen­breite von mindestens 1,80 Metern.

Einige Beispiele für erforderli­che Radstellpl­ätze: Pflegeheim­e benötigen einen Rad-Abstellpla­tz je 17 Betten, mindestens aber drei Plätze; Studentenh­eime einen Stellplatz je Bett; Büro- und Verwaltung­sgebäude einen Abstellpla­tz je 40 Quadratmet­er Nutzungsfl­äche; Arztpraxen und ähnlich stark frequentie­rte Einrichtun­gen einen Abstellpla­tz je 30 Quadratmet­er Nutzungsfl­äche; kleinere Geschäfte bis 800 Quadratmet­er

Verkaufsfl­äche einen Abstellpla­tz je 40 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche; größere über 800 Quadratmet­er einen Platz je 50 Quadratmte­ter Verkaufsfl­äche; Sportplätz­e einen Abstellpla­tz je 250 Quadratmet­er Sportfläch­e, zuzüglich einen Stellplatz je 15 Besucherpl­ätze; Gaststätte­n einen Stellplatz je zwölf Quadratmet­er Gastraum.

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FOTO: DPA Bei Neubauten und größeren Umbauten sollen Stellplätz­e für Fahrräder künftig zur Pflicht werden. Details werden in einer neuen Satzung geregelt.

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