Beschluss für „Kronenhaus“-Umbau
Im ehemaligen Seniorenheim in Unterbilk entstehen Wohnraum und Büros.
UNTERBILK (gaa) Die Bezirksvertretung (BV ) 3 hat einstimmig die Umgestaltung des „Kronenhaus“in Unterbilk auf den Weg gebracht. Die denkmalgeschützten Gebäude des ehemaligen Seniorenheims werden nach dem Beschluss der Politik in ein Wohnhaus sowie einen Bürobereich umgebaut. Vor zwei Jahren wurden der BV noch die Pläne für einen Abriss und Neubau vorgestellt. Danach wurden die Gebäude mit den Hausnummern 10 und 12 in die Denkmalliste eingetragen. Die vorhandene Hofbebauung ist nicht denkmalgeschützt.
Die Kronenstraße 10 soll nun im hinteren Bereich um ein Geschoss aufgestockt werden und Balkone erhalten. Im Erdgeschoss ist zur Straßenseite eine Büroeinheit geplant. Das Hinterhofgebäude soll zu vier Wohnungen umgebaut werden. Dafür wird das Dach entfernt und um ein Staffelgeschoss erweitert. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich die Art der Nutzung in die Umgebung
ein. Die Aufstockung des Anbaus unterschreite die Höhe des denkmalgeschützten Vorderhauses, sie sei planungsrechtlich zulässig und denkmalpflegerisch abgestimmt. Auch die Aufstockung des Hofgebäudes sei zulässig. Die Untere Denkmalbehörde wird die inneren Umbauten begleiten. Die Verwaltung begrüßt zudem, dass auch nicht geschützte Gebäude erhalten bleiben und nachgenutzt werden.
Insgesamt wird für die Nutzung ein Teil der vormals komplett versiegelten Fläche für einen Spielplatz und Grünfläche geöffnet. In Abstimmung mit dem Gartenamt muss ein Baum aufgrund seines schlechten Zustandes gefällt und eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden.