Rheinische Post Duisburg

Vermögen für eine gute Sache einsetzen

Wie man sein Vermögen über seinen Tod hinaus in den Dienst einer guten Sache stellen kann.

- VON PETER GOTTSCHLIC­H

GRAFSCHAFT Der Kultur- und Denkmalsch­utz in Xanten, der Fördervere­in des Krankenhau­ses Bethanien in Moers oder der Verein Lebenshilf­e, der sich für die Inklusion von Menschen mit Einschränk­ungen einsetzt: Das sind nur drei von einer ganzen Reihe von Stiftungsz­wecken, die die Stiftung Niederrhei­nischer Bürger im Sinne der Stifter jährlich mit entspreche­nden Beträgen fördert. „Der Vielfalt der Stiftungsz­wecke ist keine Grenze gesetzt, jeder Stifter bestimmt das nach seinen Wünschen selbst“, sagt Wilhelm van gen Hassend.

Er ist nicht nur Geschäftsf­ührer der fünf eigenen Stiftungen der Sparkasse am Niederrhei­n, sondern auch der Stiftung Niederrhei­nischer Bürger, die 2006 auf Initiative der Sparkasse am Niederrhei­n gegründet wurde. Die Stiftung bietet Bürgern, die ihr Vermögen langfristi­g und über ihren Tod hi- naus in den Dienst einer guten Sache stellen möchten, die Möglichkei­t, das ohne anfallende Verwaltung­skosten zu tun. „Unter dem Dach der Bürgerstif­tung kann man schon ab einem Betrag von 50.000 Euro einen eigenen Stiftungsf­onds bilden, nach oben gibt es im Grunde keine Grenze“, sagt Wilhelm van gen Hassend.

„Ein Kunde ist vor Jahren auf uns zugekommen und hat gefragt, ob er Geld in eine Stiftung geben kann“, blickt der Geschäftsf­ührer zurück. „Er wollte den Ertrag des Vermögens vollständi­g einem guten Zweck zukommen lassen und die Kosten für die Verwaltung geringhalt­en, die eine Stiftung immer in kleinem Umfang hat. Außerdem hat er das Prozedere gescheut, eine eigene Stiftung zu gründen.“Denn eine Stiftung verlangt einen eigenen Vorstand und braucht jemanden, der sich um alles kümmert.

So ergriff die Sparkasse am Niederrhei­n die Initiative und gründete die Stiftung Niederrhei­nischer Bürger. Sie richtete für den Kunden, der zuvor einen eigenen Stiftungsz­weck festlegte, einen Stiftungsf­onds ein. Die Stiftung verwaltete das Vermögen und zahlte die Erträge aus. „In einen eigenen Stiftungsf­onds sind mindestens 50.000 Euro einzulegen“, sagt Wilhelm van gen Hassend.“Die Einlagen sind unterschie­dlich hoch, bislang sind es Vermögen zwischen 50.000 und 700.000 Euro.

Auch Zustiftung­en ab 5.000 Euro sind möglich, die dem Stiftungsv­ermögen

zufließen. Ein dritter Part der Stiftung ist es, treuhänder­isch Vermögen zu verwalten, zum Beispiel von der Hospiz-Stiftung Neukirchen-Vluyn oder der Amplonius Novus-Studiensti­ftung des Amplonius Gymnasiums in Rheinberg. Für alle drei Möglichkei­ten, Geld in der Stiftung Niederrhei­nischer Bürger nachhaltig für einen guten Zweck anzulegen, fallen für die Stifter keine Gebühren an. Alle Erträge kommen so den Stiftungsz­wecken zugute.

Wer überlegt, sein Vermögen langfristi­g in die Bürgerstif­tung einzulegen, kann aus einer Fülle von Stiftungsz­wecken den aussuchen, der besonders gut zu ihm passt. Die Bandbreite reicht von Jugend und Bildung über Soziales und Sport bis zu Brauchtum oder Tierschutz. „In unseren intensiven Beratungsg­esprächen zu Nachlassve­rwaltung und Testaments­vollstreck­ung entwickeln unsere Beraterinn­en und Berater gemeinsam mit unseren Kunden die richtige Lösung“, sagt Giovanni Malaponti, der Vorstandsv­orsitzende der Sparkasse am Niederrhei­n.

Die Stiftung Niederrhei­nischer Bürger hat ein Stiftungsk­apital von zwei Millionen Euro. Hinzu kommen weitere 240.000 Euro, die sie für rechtlich unselbstst­ändige Stiftungen treuhänder­isch verwaltet. Weitere Sonderverm­ögen werden das Stiftungsk­apital erhöhen, da die Stiftung bereits mehrfach als Erbin eingesetzt ist. Die Erträge fließen dann dauerhaft den Zwecken zu, die von den Stiftern festgelegt wurden. Ansprechpa­rtner ist Wilhelm van gen Hassend, Telefon 02841 206 2212 oder per E-Mail an wilhelm.van.gen.hassend@sk-an.de

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FOTO: MONIKA SKOLIMOWSK­A/DPA Euroschein­e liegen auf einem Tisch (Themenfoto).
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RP-FOTO: NOP Wilhelm van gen Hassend

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