Vermögen für eine gute Sache einsetzen
Wie man sein Vermögen über seinen Tod hinaus in den Dienst einer guten Sache stellen kann.
GRAFSCHAFT Der Kultur- und Denkmalschutz in Xanten, der Förderverein des Krankenhauses Bethanien in Moers oder der Verein Lebenshilfe, der sich für die Inklusion von Menschen mit Einschränkungen einsetzt: Das sind nur drei von einer ganzen Reihe von Stiftungszwecken, die die Stiftung Niederrheinischer Bürger im Sinne der Stifter jährlich mit entsprechenden Beträgen fördert. „Der Vielfalt der Stiftungszwecke ist keine Grenze gesetzt, jeder Stifter bestimmt das nach seinen Wünschen selbst“, sagt Wilhelm van gen Hassend.
Er ist nicht nur Geschäftsführer der fünf eigenen Stiftungen der Sparkasse am Niederrhein, sondern auch der Stiftung Niederrheinischer Bürger, die 2006 auf Initiative der Sparkasse am Niederrhein gegründet wurde. Die Stiftung bietet Bürgern, die ihr Vermögen langfristig und über ihren Tod hi- naus in den Dienst einer guten Sache stellen möchten, die Möglichkeit, das ohne anfallende Verwaltungskosten zu tun. „Unter dem Dach der Bürgerstiftung kann man schon ab einem Betrag von 50.000 Euro einen eigenen Stiftungsfonds bilden, nach oben gibt es im Grunde keine Grenze“, sagt Wilhelm van gen Hassend.
„Ein Kunde ist vor Jahren auf uns zugekommen und hat gefragt, ob er Geld in eine Stiftung geben kann“, blickt der Geschäftsführer zurück. „Er wollte den Ertrag des Vermögens vollständig einem guten Zweck zukommen lassen und die Kosten für die Verwaltung geringhalten, die eine Stiftung immer in kleinem Umfang hat. Außerdem hat er das Prozedere gescheut, eine eigene Stiftung zu gründen.“Denn eine Stiftung verlangt einen eigenen Vorstand und braucht jemanden, der sich um alles kümmert.
So ergriff die Sparkasse am Niederrhein die Initiative und gründete die Stiftung Niederrheinischer Bürger. Sie richtete für den Kunden, der zuvor einen eigenen Stiftungszweck festlegte, einen Stiftungsfonds ein. Die Stiftung verwaltete das Vermögen und zahlte die Erträge aus. „In einen eigenen Stiftungsfonds sind mindestens 50.000 Euro einzulegen“, sagt Wilhelm van gen Hassend.“Die Einlagen sind unterschiedlich hoch, bislang sind es Vermögen zwischen 50.000 und 700.000 Euro.
Auch Zustiftungen ab 5.000 Euro sind möglich, die dem Stiftungsvermögen
zufließen. Ein dritter Part der Stiftung ist es, treuhänderisch Vermögen zu verwalten, zum Beispiel von der Hospiz-Stiftung Neukirchen-Vluyn oder der Amplonius Novus-Studienstiftung des Amplonius Gymnasiums in Rheinberg. Für alle drei Möglichkeiten, Geld in der Stiftung Niederrheinischer Bürger nachhaltig für einen guten Zweck anzulegen, fallen für die Stifter keine Gebühren an. Alle Erträge kommen so den Stiftungszwecken zugute.
Wer überlegt, sein Vermögen langfristig in die Bürgerstiftung einzulegen, kann aus einer Fülle von Stiftungszwecken den aussuchen, der besonders gut zu ihm passt. Die Bandbreite reicht von Jugend und Bildung über Soziales und Sport bis zu Brauchtum oder Tierschutz. „In unseren intensiven Beratungsgesprächen zu Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung entwickeln unsere Beraterinnen und Berater gemeinsam mit unseren Kunden die richtige Lösung“, sagt Giovanni Malaponti, der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse am Niederrhein.
Die Stiftung Niederrheinischer Bürger hat ein Stiftungskapital von zwei Millionen Euro. Hinzu kommen weitere 240.000 Euro, die sie für rechtlich unselbstständige Stiftungen treuhänderisch verwaltet. Weitere Sondervermögen werden das Stiftungskapital erhöhen, da die Stiftung bereits mehrfach als Erbin eingesetzt ist. Die Erträge fließen dann dauerhaft den Zwecken zu, die von den Stiftern festgelegt wurden. Ansprechpartner ist Wilhelm van gen Hassend, Telefon 02841 206 2212 oder per E-Mail an wilhelm.van.gen.hassend@sk-an.de