Ärger um Hausrat-Hilfe für Flutopfer
Das Land gewährt Single-Haushalten bis zu 13.000 Euro für Hochwasserschäden etwa an Möbeln. Weil viele Betroffene von einem pauschalen Anspruch ausgingen, ist eine große Anzahl von Anträgen unvollständig. Die SPD ist empört.
DÜSSELDORF Ein Bestandteil der finanziellen Fluthilfe verursacht Frust bei den betroffenen Privathaushalten. Wie aus einer E-Mail der Landesregierung hervorgeht, die unserer Redaktion vorliegt, „ist aufgefallen, dass bei einer sehr großen Anzahl der eingereichten Anträge, vor allem für die Hausratpauschale, keinerlei Unterlagen hochgeladen wurden“. In Gesprächen mit den Betroffenen sei deutlich geworden, dass die Antragstellenden davon ausgehen, dass es für die Hausratpauschale keinerlei Belege brauche, schreibt der Koordinierungsstab für die Wiederaufbauhilfe im NRW-Kommunalministerium von Ina Scharrenbach (CDU).
Der Bund hatte Flut-Wiederaufbauhilfe von 30 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, 12,3 Milliarden Euro davon entfallen auf NRW. Förderung erhalten sowohl Unternehmen als auch Privathaushalte sowie Land- und Forstwirtschaft. Bis zu 80 Prozent der Schadenssumme können ersetzt werden, in Härtefallen auch 100 Prozent.
Das nun aufgetretene Problem betrifft eine Pauschale, die zusätzlich für Schäden am Hausrat gewährt wird: Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhaushalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale. Versicherungsleistungen, Spenden und Soforthilfen für denselben Zweck werden aber abgezogen.
Irreführend ist dabei offenbar der Begriff der Pauschale. So weist das Ministerium darauf hin, dass auch im Rahmen der Hausratpauschalen die erlittenen Schäden durch eigene Dokumentation nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden müssten. „Hierzu reicht es in der Regel aus, dass beispielsweise Fotos vom Schaden, eine Beschreibung der in Verlust geratenen Gegenstände, Schriftverkehr mit der Versicherung oder ähnliches dem Antrag beigefügt werden“, schreibt die Koordinierungsstelle. Hilfreich seien auch Belege über erhaltene Soforthilfen. Bei Mietern sollte darüber hinaus nach Möglichkeit auch eine Kopie des Mietvertrages oder eine Bestätigung des Vermieters über das Mietverhältnis beigefügt werden: „Kaufbelege für die untergegangenen Gegenstände oder für die Ersatzbeschaffungen sind jedoch nicht beizufügen.“
Auch weist das Ministerium darauf hin, dass es sich bei der Hausratpauschale
um einen Höchstbetrag handle: „Das heißt, dass tatsächlich darüber liegende Schäden am Hausrat leider nicht erstattet werden können. Unterhalb der Pauschale gilt immer die tatsächlich nachgewiesene Schadenshöhe.“
Die Opposition im Landtag nahm den Vorgang zum Anlass für Kritik. So sagte Stefan Kämmerling, der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Obmann im Flut-Untersuchungsuasschuss, unserer Redaktion: „Diese Info zeigt, dass der Begriff der Pauschale für den Hausrat völlig falsch ist. Es wird nämlich nicht der Schaden einfach pauschal abgegolten. Es handelt sich im Ergebnis lediglich um eine Deckelung.“Das ergebe sich aus zweierlei Tatsachen. Zum einen werde ein niedrigerer Schaden auch nicht in Höhe der Pauschale erstattet, sondern nur in Höhe des tatsächlichen Schadens. Und zum zweiten seien Belege über die abhanden gekommenen Gegenstände vorzulegen. „Das jetzt klarstellen zu müssen, zeigt, dass die
Formulierung von einer Pauschale völlig irreführend ist. Die Leute, die jetzt schon beantragt haben, müssen das nun erst mal alle erfahren und dann nachliefern. So viel zum schlanken und unbürokratischen Verfahren“, sagte Kämmerling. Er sieht die Kritik der Sozialdemokraten am Verfahren durch diese erneut notwendige Klarstellung bestätigt: „Selbst die Berater müssen immer wieder neu informiert werden, wie die Hilfen anzuwenden sind. Wie sollen dann erst die Bürgerinnen und Bürger damit klarkommen?“
Das zuständige Kommunalministerium ließ eine Anfrage unserer Redaktion bis zum Druck dieser Zeitung unbeantwortet. Es ist nicht das erste Problem, das im Zusammenhang mit den Hilfszahlungen für Flutopfer aufgetreten ist. Ende September hatten die Kommunen Alarm geschlagen, weil die Bezirksregierungen aufgrund „technischer Probleme“die Namen der Antragsteller nicht sehen konnten, was die Auszahlung behinderte.
Leitartikel