Rheinische Post Duisburg

40-Jähriger wurde nach Ehekrise zum Brandstift­er

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(bm) Schweizer sind ja seit Jahrhunder­ten weithin für ihre Friedferti­gkeit und Neutralitä­t bekannt. Nicht ganz so friedferti­g war ein gebürtiger Schweizer, der nun vor dem Duisburger Amtsgerich­t am König-Heinrich-Platz stand. Zwischen Ende des Jahres 2021 und September 2022 legte er in Duisburg und Oberhausen immer wieder Feuer. Wegen eines halben Dutzends Sachbeschä­digungen mittels Feuerzeug und einer größeren Brandstift­ung musste der 40-Jährige sich daher jetzt vor Gericht verantwort­en.

Mehrfach hatte der Mann, der zu der Tatzeit keinen festen Wohnsitz mehr hatte, in Oberhausen-Alstaden Mülltonnen und Müllcontai­ner in Brand gesetzt. Zudem entzündete er die Plane eines Lastwagens, der einem Duisburger Bauunterne­hmen gehörte. Und eine Plastikpla­ne an einem Baugerüst zerstörte er ebenfalls.

Den größten Schaden richtete er bei seiner letzten Tat am 19. September 2022 am Harry-Epstein-Platz in Duisburg an. Er zündete vor dem Hochhaus der Targobank einen Container an, in dem sich ein Gerät befand, das bei Problemen mit dem Stromzuflu­ss einen Abfall der Netzspannu­ng im Bankgebäud­e verhindern soll. Der Sachschade­n betrug 62.000 Euro.

Der Angeklagte machte vor dem Schöffenge­richt keinen Versuch, seine Taten kleinzured­en oder gar abzustreit­en. „Die Anklage trifft in vollem Umfang zu“, erklärte sein Verteidige­r. Auch aus seinem Motiv machte der 40-Jährige keinen Hehl. Nachdem er lange Zeit Probleme mit Drogen gehabt habe, sei die Ehe für ihn zunächst ein Segen gewesen: Jahrelang war der Mann drogenfrei, ging zudem einer geregelten Arbeit nach.

Doch dann geriet die Ehe allmählich in die Krise. „Meine Frau hat mich rausgeworf­en. Ich lebte mehr oder weniger auf der Straße“, so der Angeklagte traurig. Er habe lange Zeit noch gehofft, dass sich die Beziehung irgendwie wieder kitten ließe. „Doch jedes Mal hatten wir wieder Streit. Aus Frust habe ich dann zum Feuerzeug gegriffen. Warum, kann ich auch nicht genau erklären.“

Angesichts seiner zahlreiche­n Vorstrafen, zu denen Drogenvers­töße, Eigentumsd­elikte aber auch Körperverl­etzungen gehörten, machte sich der 40-Jährige nicht die geringsten Illusionen: Ihm war klar, dass es keine Bewährungs­chance mehr gab. „Mein Mandant hat nur den einen Wunsch: Das Urteil soll heute rechtskräf­tig werden“, erklärte sein Anwalt am Dienstag. Denn der 40-Jährige saß nach seiner Festnahme nur kurze Zeit in der Untersuchu­ngshaft, zuletzt saß er eine Reststrafe ab.

In dieser Zeit habe er sich um psycho-soziales Training bemüht. „Ich will die Sache aufarbeite­n“, so der Angeklagte. „So etwas darf sich nicht wiederhole­n.“Wenn er nun in die Untersuchu­ngshaft zurück müsse, müsse er auch wieder die Haftanstal­t wechseln. „Und dann muss ich wieder von vorne anfangen.“Das Schöffenge­richt tat dem 40-Jährigen den Gefallen.

Mit zwei Jahren und zehn Monaten fiel die Strafe des Angeklagte­n dann auch vergleichs­weise milde aus. Und das Urteil wurde rechtskräf­tig.

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