Autorennen: BGH entscheidet Mitte Februar
KARLSRUHE/MOERS (afp) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am Donnerstag bereits zum zweiten Mal mit einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang in Moers befasst. Der vierte Strafsenat verhandelt über die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen ein Urteil, mit dem gegen den Raser vier Jahre Haft verhängt worden waren. Der damals 22-Jährige hatte sich an Ostermontag 2019 mit einem anderen Mann auf der Bismarckstraße in Meerbeck ein Rennen geliefert und war in einen Kleinwagen geprallt, dessen Fahrerin starb.
Der Angeklagte hatte keinen Führerschein und war mit mehr als 160 Stundenkilometern im Wohngebiet unterwegs. Das Landgericht Kleve verurteilte den Mann zunächst wegen Mordes, dieses Urteil hob der BGH aber 2021 auf und verwies es zur neuerlichen Verhandlung zurück. Daraufhin verurteilte das Landgericht den Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Das Landgericht sah keinen bedingten Tötungsvorsatz.
Diese Beurteilung griff die Bundesanwaltschaft nun an. Ihre Vertreterin zielte insbesondere auf das Verhalten des Angeklagten nach dem Zusammenstoß ab. Er hatte das Auto abgestellt und war weggelaufen, ohne sich um die Schwerverletzte zu kümmern. Danach versteckte er sich tagelang, bis er sich den Behörden stellte. Der Mann habe nicht davon ausgehen können, dass der andere Raser oder Zeugen sofort Hilfe holen würden, sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Das Landgericht habe nicht genau genug geprüft, ob hier eine Tötung durch unterlassene Hilfeleistung vorliege.
Die Verteidigerin des Rasers wies darauf hin, dass es ein extrem kurzes Rennen auf leerer Straße an Ostern gewesen sei. Alles habe sich innerhalb von fünf Sekunden abgespielt. Ein Tötungsvorsatz habe ihrem Mandanten ferngelegen. Mehrere Zeugen hätten den Unfall beobachtet, und er habe davon ausgehen können, dass jemand Hilfe holen würde.
Der Bundesgerichtshof erhebt nicht selbst neue Beweise, sondern überprüft das Urteil aus Kleve auf Rechtsfehler. Am 16. Februar soll in Karlsruhe eine Entscheidung verkündet werden.