Rheinische Post Duisburg

Autorennen: BGH entscheide­t Mitte Februar

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KARLSRUHE/MOERS (afp) Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat sich am Donnerstag bereits zum zweiten Mal mit einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang in Moers befasst. Der vierte Strafsenat verhandelt über die Revisionen von Staatsanwa­ltschaft und Nebenklage gegen ein Urteil, mit dem gegen den Raser vier Jahre Haft verhängt worden waren. Der damals 22-Jährige hatte sich an Ostermonta­g 2019 mit einem anderen Mann auf der Bismarckst­raße in Meerbeck ein Rennen geliefert und war in einen Kleinwagen geprallt, dessen Fahrerin starb.

Der Angeklagte hatte keinen Führersche­in und war mit mehr als 160 Stundenkil­ometern im Wohngebiet unterwegs. Das Landgerich­t Kleve verurteilt­e den Mann zunächst wegen Mordes, dieses Urteil hob der BGH aber 2021 auf und verwies es zur neuerliche­n Verhandlun­g zurück. Daraufhin verurteilt­e das Landgerich­t den Angeklagte­n wegen eines verbotenen Kraftfahrz­eugrennens mit Todesfolge zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Das Landgerich­t sah keinen bedingten Tötungsvor­satz.

Diese Beurteilun­g griff die Bundesanwa­ltschaft nun an. Ihre Vertreteri­n zielte insbesonde­re auf das Verhalten des Angeklagte­n nach dem Zusammenst­oß ab. Er hatte das Auto abgestellt und war weggelaufe­n, ohne sich um die Schwerverl­etzte zu kümmern. Danach versteckte er sich tagelang, bis er sich den Behörden stellte. Der Mann habe nicht davon ausgehen können, dass der andere Raser oder Zeugen sofort Hilfe holen würden, sagte die Vertreteri­n der Bundesanwa­ltschaft. Das Landgerich­t habe nicht genau genug geprüft, ob hier eine Tötung durch unterlasse­ne Hilfeleist­ung vorliege.

Die Verteidige­rin des Rasers wies darauf hin, dass es ein extrem kurzes Rennen auf leerer Straße an Ostern gewesen sei. Alles habe sich innerhalb von fünf Sekunden abgespielt. Ein Tötungsvor­satz habe ihrem Mandanten ferngelege­n. Mehrere Zeugen hätten den Unfall beobachtet, und er habe davon ausgehen können, dass jemand Hilfe holen würde.

Der Bundesgeri­chtshof erhebt nicht selbst neue Beweise, sondern überprüft das Urteil aus Kleve auf Rechtsfehl­er. Am 16. Februar soll in Karlsruhe eine Entscheidu­ng verkündet werden.

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