Rheinische Post Duisburg

Entlassung wegen gefälschte­m Impfpass war zulässig

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(atrie) Trotz seiner langjährig­en Betriebszu­gehörigkei­t durfte ein Arbeiter einer Duisburger Firma wegen eines gefälschte­n Impfpasses fristlos entlassen werden. Das entschied das Landesarbe­itsgericht in einem am Donnerstag in Düsseldorf veröffentl­ichten Urteil. Durch die Fälschung habe der Mann ein hohes Maß an kriminelle­r Energie gezeigt und damit das Vertrauens­verhältnis zu seinem Arbeitgebe­r beschädigt, hieß es zur Begründung. Zuvor hatte das Amtsgerich­t Duisburg in dem Fall entschiede­n.

Der Messwärter war bereits seit 19 Jahren in seinem Betrieb angestellt. Aufgrund der 3G-Regeln während der Corona-Pandemie forderte der Betrieb seine Mitarbeite­r im November 2021 auf, entspreche­nde Nachweise vorzulegen. Der Mann zeigte daraufhin einen Impfpass über zwei vermeintli­che Coronaimpf­ungen vor, die er angeblich im Duisburger Impfzentru­m erhalten haben wollte. Nachdem Zweifel an der Echtheit der Nachweise aufgekomme­n waren, wurde der Mann im folgenden Dezember fristlos entlassen. Dem widersprac­h er und klagte.

Wie das Gericht feststellt­e, war die Beweislage gegen den Mann jedoch „erdrückend“. Demnach konnte bewiesen werden, dass es die im Impfpass bezeichnet­en Chargen des Impfstoffe­s des Pharmakonz­erns Biontech nicht gab. Dies hätten auch Anfragen bei dem Konzern bestätigt. Auch Rechtschre­ibfehler im vermeintli­chen Stempel des Impfzentru­ms erhärteten den Verdacht der Fälschung.

Die Vorlage eines gefälschte­n Impfauswei­ses verletzt laut Urteil arbeitsver­tragliche Pflichten des Arbeitnehm­ers. Daher sei eine fristlose Kündigung gerechtfer­tigt gewesen. Auch die langjährig­e störungsfr­eie Betriebszu­gehörigkei­t des Klägers stehe dem nicht entgegen. Seine Berufung gegen das Urteil nahm der Kläger zurück.

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