Rheinische Post Duisburg

Mutter feuert ihren 13-jährigen Sohn bei Würge-Attacke an

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(bm) Mit einem erschrecke­nden Fall musste sich das Duisburger Landgerich­t beschäftig­en. Als ihr damals 13-jähriger Sohn sich mit einem gleichaltr­igen Jungen stritt und ihn würgte, soll die Mutter daneben gestanden und diesen angefeuert haben. Der Vorfall ereignete sich am 19. Juni 2020 in einem Hinterhof an der Javastraße in Neuenkamp.

Der Angeklagte­n war bei einem Prozess vor dem Amtsgerich­t vorgeworfe­n worden, ihrem Sohn durch ihr Verhalten Beihilfe zur Körperverl­etzung geleistet zu haben. Die 42-Jährige hatte geschwiege­n. Der Strafricht­er kam aufgrund von Zeugenauss­agen aber zu der Überzeugun­g, dass sie den Sohn bei dessen Attacke bestärkt hatte. Er verurteilt­e sie zu einer Geldstrafe von 300 Euro (30 Tagessätze zu je zehn Euro).

Von den weitergehe­nden Vorwürfen der Körperverl­etzung und der unterlasse­nen Hilfeleist­ung wurde die Angeklagte in erster Instanz freigespro­chen. Die Zeugenauss­agen waren nicht eindeutig genug, um die 42-Jährige auch dafür zu verurteile­n, dass sie verhindert haben soll, dass andere dem Kontrahent­en ihres Sohnes beisprange­n. Einen Achtjährig­en sollte sie dabei sogar leicht verletzt haben.

Die Staatsanwa­ltschaft zog gegen den Teil-Freispruch in Berufung. Die Anklagever­treterin machte keinen Hehl daraus, dass es nach ihrer Ansicht angesichts des brutalen Angriffs auf den 13-Jährigen einer höheren Strafe bedürfe. Zunächst hatte die Staatsanwa­ltschaft in diesem Zusammenha­ng sogar wegen eines versuchten Tötungsdel­iktes ermittelt. Auch die 42-Jährige legte Rechtsmitt­el ein.

Die Zeugenauss­agen der Kinder wurden auch zweieinhal­b Jahre nach den Taten nicht eindeutige­r. „Ich weiß nicht mehr genau“und „ich glaube“waren oft zu hörende Formulieru­ngen. Doch für die Staatsanwa­ltschaft war die Schuld in allen Punkten erwiesen.

Mit Unverständ­nis nahm der Verteidige­r zur Kenntnis, dass seine Mandantin nicht nur dafür verurteilt wurde, dass sie den Sohn angefeuert hatte, sondern auch dafür, sich Eingreifen­den in den Weg gestellt und den jüngeren Bruder des Geschädigt­en am Knie verletzt zu haben, als der helfen wollte.

Allerdings erhöhte sich die Strafe nicht dramatisch. Statt 300 Euro muss die bislang unbescholt­ene Angeklagte nun eine Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je zehn Euro) bezahlen.

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