Mutter feuert ihren 13-jährigen Sohn bei Würge-Attacke an
(bm) Mit einem erschreckenden Fall musste sich das Duisburger Landgericht beschäftigen. Als ihr damals 13-jähriger Sohn sich mit einem gleichaltrigen Jungen stritt und ihn würgte, soll die Mutter daneben gestanden und diesen angefeuert haben. Der Vorfall ereignete sich am 19. Juni 2020 in einem Hinterhof an der Javastraße in Neuenkamp.
Der Angeklagten war bei einem Prozess vor dem Amtsgericht vorgeworfen worden, ihrem Sohn durch ihr Verhalten Beihilfe zur Körperverletzung geleistet zu haben. Die 42-Jährige hatte geschwiegen. Der Strafrichter kam aufgrund von Zeugenaussagen aber zu der Überzeugung, dass sie den Sohn bei dessen Attacke bestärkt hatte. Er verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 300 Euro (30 Tagessätze zu je zehn Euro).
Von den weitergehenden Vorwürfen der Körperverletzung und der unterlassenen Hilfeleistung wurde die Angeklagte in erster Instanz freigesprochen. Die Zeugenaussagen waren nicht eindeutig genug, um die 42-Jährige auch dafür zu verurteilen, dass sie verhindert haben soll, dass andere dem Kontrahenten ihres Sohnes beisprangen. Einen Achtjährigen sollte sie dabei sogar leicht verletzt haben.
Die Staatsanwaltschaft zog gegen den Teil-Freispruch in Berufung. Die Anklagevertreterin machte keinen Hehl daraus, dass es nach ihrer Ansicht angesichts des brutalen Angriffs auf den 13-Jährigen einer höheren Strafe bedürfe. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang sogar wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ermittelt. Auch die 42-Jährige legte Rechtsmittel ein.
Die Zeugenaussagen der Kinder wurden auch zweieinhalb Jahre nach den Taten nicht eindeutiger. „Ich weiß nicht mehr genau“und „ich glaube“waren oft zu hörende Formulierungen. Doch für die Staatsanwaltschaft war die Schuld in allen Punkten erwiesen.
Mit Unverständnis nahm der Verteidiger zur Kenntnis, dass seine Mandantin nicht nur dafür verurteilt wurde, dass sie den Sohn angefeuert hatte, sondern auch dafür, sich Eingreifenden in den Weg gestellt und den jüngeren Bruder des Geschädigten am Knie verletzt zu haben, als der helfen wollte.
Allerdings erhöhte sich die Strafe nicht dramatisch. Statt 300 Euro muss die bislang unbescholtene Angeklagte nun eine Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je zehn Euro) bezahlen.