Rheinische Post Duisburg

47-Jähriger terrorisie­rte seine Nachbarsch­aft

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(bm) Wegen nicht weniger als neun gefährlich­en Körperverl­etzungen, von denen einige allerdings im Versuch steckenbli­eben, und wegen einer Reihe von Sachbeschä­digungen steht ein 47-Jähriger aus Wanheimero­rt vor dem Landgerich­t. Die 1. Große Strafkamme­r muss in dem mehrtägige­n Prozess über einen Antrag der Staatsanwa­ltschaft entscheide­n, den psychisch erkrankten und schuldunfä­higen Beschuldig­ten zum Schutz der Allgemeinh­eit dauerhaft in einem psychiatri­schen Krankenhau­s unterzubri­ngen.

Seit dem November 2018 soll der 47-Jährige die Nachbarsch­aft terrorisie­rt haben. Unter anderem soll er durch eine offen stehende Wohnungstü­r Pfefferspr­ay gesprüht haben und ein vor dem Haus geparktes Auto mit einem halben Liter blauer Farbe übergossen haben.

Bei anderer Gelegenhei­t soll er einen Mann im Treppenhau­s mit einem Hammer attackiert haben. Der Geschädigt­e konnte die Schläge mit dem Arm abfangen. Im Gerangel soll der 47-Jährige auch noch erfolglos versucht haben, dem Zeugen ins Gesicht zu treten. Einer Zeugin soll er im März 2019 ohne jeden erkennbare­n Anlass in den Unterleib getreten haben.

Seinem Cousin soll der 47-Jährige vorgeworfe­n haben, er habe ein Verhältnis mit seiner Freundin angefangen. Zur Strafe soll der Beschuldig­te so heftig mit einem Stock auf den Widersache­r eingeschla­gen haben, dass das Schlaginst­rument zerbrach. In einem weiteren Fall soll er Pfefferspr­ay durch einen Briefkaste­nschlitz gesprüht und drei Personen leicht verletzt haben. Er soll Steine auf Menschen und Fenster geworfen, Haustüren eingetrete­n und ein Auto ruiniert haben, indem er Mehl darüber schüttete – was die Lüftung zerstörte.

Der 47-Jährige wollte sich zu Beginn des Verfahrens noch nicht zur Sache äußern. Das Gericht vernahm dafür Zeugen, die weniger mit den in der Antragssch­rift aufgeliste­ten Taten zu tun haben, sondern mehr mit Vorfällen, die sich im Zeitraum danach ereigneten. Sie spielen für die Gefährlich­keitsprogn­ose einer psychiatri­schen Sachverstä­ndigen eine erhebliche Rolle.

So berichtete­n Zeugen von einem Vorfall, bei dem der Angeklagte vor einem Supermarkt an der Fischerstr­aße drei Frauen belästigte und sich anschließe­nd mit der Polizei anlegte. Ein Beamter musste dem 47-Jährigen einen Stein aus der Hand schlagen und den Randaliere­r zu Boden bringen. „Der Beschuldig­te schien verwirrt zu sein“, umschrieb eine Polizistin den Zustand des Beschuldig­ten. Da noch zahlreiche Zeugen vernommen werden müssen, ist ein Urteil nicht vor Ende Februar zu erwarten.

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FOTO: AREND Der Duisburger muss sich vor dem Landgerich­t verantwort­en.

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