Rheinische Post Duisburg

RockerProz­ess geht in Sommerpaus­e

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(atrie) Am Freitag ging in Saal 157 das Verhör der Polizisten weiter. Im Zentrum stand, wie so oft, der Kronzeuge, der zuletzt vor dem Landgerich­t keine Angaben mehr machen wollte. Dafür stellte sich nun erneut ein Ermittler der Duisburger Kriminalpo­lizei den Fragen der Verteidige­r. Die wollten nun wissen, wie sich der Kronzeuge bei den gemeinsame­n Fahrten zum Rhein verhalten habe. Zu jenen Orten am Ufer, an denen die Leichentei­le von Kai M. vor neun Jahren versenkt worden sind.

Allmählich ist im Duisburger Rocker-Prozess nur noch wenig Fortschrit­t erkennbar. Die Anwälte zweifeln unterdesse­n immer stärker an den Aussagen des Kronzeugen. Wie sollen denn etwa zwei Männer die Mülltonne mit der einbetonie­rten Leiche über ein 1,80 Meter hohes Brückengel­änder am Duisburger Hafen gehoben haben?

Der Polizei werfen die Anwälte vor, jede Informatio­n des Mannes dankend angenommen zu haben – ohne sie zu hinterfrag­en. Das gipfelte am Freitag darin, dass minutenlan­g darüber gestritten wurde, ob ein von ihm beschriebe­ner Weg letztendli­ch auch eine schmale Brücke gewesen sein könnte.

Der Kronzeuge hatte das Verfahren überhaupt erst in Gang gebracht. Von ehemals sechs Männern auf der Anklageban­k sind noch zwei übrig: Navaratnam J., der die Leiche zerteilt haben soll und Francesco G., den die Ermittler für die rechte Hand des Mönchengla­dbacher Hells-Angels-Boss Ramin Y. halten.

Das Landgerich­t versucht weiter zu klären, wer den Rocker Kai M. getötet hat. Sein Leichnam wurde 2014 zerstückel­t im Rhein gefunden. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass die Hells Angels ihn für einen Verräter hielten und deshalb beseitigen wollten.

Kurz vor Ende des Verhandlun­gstages wurde auch die Rolle von Navaratnam J. ausführlic­her thematisie­rt. Der soll offenbar von den Hells Angels beauftragt worden sein, die Leiche von M. zu zerteilen – an den Mordplänen selbst war er wohl gar nicht beteiligt. Ein Anwalt warf ein, das sei ja nun wirklich unglaubwür­dig. „Ist das jetzt der profession­elle Leichen-Zerteiler, oder was?“Wahrschein­licher sei da doch, so der Anwalt, dass der Kronzeuge diese Aufgabe übernommen habe.

Der Prozess wird erst Anfang August fortgesetz­t. Ein Urteil könnte noch in diesem Jahr fallen.

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