Rheinische Post Duisburg

Handydieb biss Mann in den Arm

Zwei Männer stahlen vier Smartphone­s. Vor Gericht gab sich das Duo kleinlaut.

- FOTO: WALLHORN

DUISBURG (BM) Vier wertvolle Smartphone­s rupften zwei junge Männer am 1. März aus den Halterunge­n eines Mobilfunkg­eschäfts im Mercator-Center in Meiderich. Das und was folgte, brachte dem in Frankreich wohnenden 18-Jährigen und einem zuletzt in Neumühl lebenden 20-Jährigen eine Anklage wegen räuberisch­en Diebstahls vor dem Jugendschö­ffengerich­t ein.

Die vier Smartphone­s waren zusammen weit mehr als 5000 Euro wert. Kein Wunder also, dass der Filialleit­er des Telefonsho­ps den beiden Dieben direkt nacheilte. Allerdings erreichte der Inhaber eines benachbart­en Dönerladen­s die Täter noch vor ihm. Zum Lohn biss ihm der 20-Jährige in den Unterarm. Trotz der blutenden Wunde gewannen der Mann vom Imbiss und der Telefonver­käufer die Oberhand.

Das Geständnis des Duos fiel knapp aus. „Die Vorwürfe werden eingeräumt“, erklärten die Verteidige­r.

Allerdings mit einer gewichtige­n Ausnahme: „Die Angeklagte­n haben zwar Gewalt angewandt, aber nicht, um im Besitz der Beute zu bleiben. Sie wollten einfach nur weg.“Eine schwer zu widerlegen­de Behauptung, die erfolgreic­h fast jede Anklage wegen räuberisch­en Diebstahls entkräftet.

Auch in diesem Fall gingen die am Verfahren beteiligte­n Juristen davon aus, dass die beiden Rumänen, von denen der eine seinen in Duisburg lebenden Onkel besuchte und der andere erst seit kurzer Zeit bei einem Verwandten in Duisburg wohnte, sich nur des Diebstahls und der Körperverl­etzung schuldig machten. Beide haben eine feste Arbeitsste­lle, der eine bei einer Baufirma in Paris, wo auch Freundin und Kind leben, der andere bei einem Blumengroß­markt an der deutschnie­derländisc­hen Grenze.

Schädliche Neigungen oder gar eine Schwere der Schuld, die eine Jugendstra­fe erfordert hätten, konnten die Juristen nicht erkennen. Übrig blieb die Verhängung eines Zuchtmitte­ls. Allerdings überschrit­t die achtwöchig­e Untersuchu­ngshaft den längsten Jugendarre­st bereits um das Doppelte.

Die Verfahrens­beteiligte­n hielten es daher für ausreichen­d, die Übeltäter nochmals zu ermahnen und das Verfahren ohne weitere Auflagen einzustell­en. Schließlic­h geht es im Jugendstra­frecht nicht um Sühne, sondern um den Erziehungs­gedanken.

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Das Meideriche­r Mercator-Center, Tatort de Diebstahls.

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