Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Neuer Leitfaden vereinfacht Vereinen die Förderung
Die Stadt Düsseldorf stellt Vereinen finanzielle Hilfen zur Verfügung. Bisher war es allerdings nicht leicht, Genaueres herauszufinden.
„Sportvereine erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Mit viel ehrenamtlichem Einsatz wird hier großartige Arbeit geleistet. Dieses Engagement verdient Unterstützung“, sagt Burkhard Hintzsche. Der Stadtdirektor und Sportdezernent verweist dabei auf die vielfältigen Förderprogramme, die das Sportamt den städtischen Sportvereinen bietet. Mitunter waren diese in der Vergangenheit jedoch nicht leicht zu finden gewesen. Ein neuer Leitfaden soll nun dabei helfen, den Zugang zu jenen Fördertöpfen zu vereinfachen.
Diese Bedingungen müssen erfüllt werden Grundsätzlich können Fördermittel beantragt werden, wenn ein Verein dem Stadtsportbund oder dem Landessportbund Nordrhein-westfalens angehört und seine Gemeinnützigkeit mittels eines aktuellen Körperschaftssteuer-
Freistellungsbescheids nachweist. Zudem muss in dem vom Vorstand unterzeichneten Antrag eine Mitglieder-bestandserhebung und ein Verwendungsnachweis sowie gegebenenfalls weitere spezifische Nachweise beigefügt werden. Außerdem kann die Bewilligung von Fördermitteln für das aktuelle Jahr nur innerhalb bestimmter Jahresfristen erfolgen.
Unterhaltung von Sportanlagen und Sportgeräten Die Pflege der Sportanlagen nimmt einen Großteil der finanziellen Belastung ein, können aber bezuschusst werden. So können bis zu 5110 Euro bei Rasen- und Kunstrasenfeldern und bis zu 3580 Euro bei Aschenspielfeldern ab 3000 m² Größe beantragt werden. Für den Erhalt einer Normalturnhalle kann ein Verein 3500 Euro und für eine Rundlaufbahn 1020 Euro erhalten.
Auch Bereiche wie Tennisplätze und Umkleideräume werden bezuschusst. Zudem kann die Stadt bei der Anschaffung von Pflegegeräten helfen. Ausgenommen sind Anlagen, die außerhalb des Stadtgebiets liegen oder sich in einem sichtbar verwahrlosten Zustand befinden. Neubauprojekte wie Vereinsheime oder die Erstausstattung mit Sportgeräten sind ab einer Gesamtkostenhöhe von 2500 Euro zuwendungsfähig, wobei der Höchstzuschuss je Baumaßnahme 70.000 Euro beträgt.
Qualifizierung von Trainern und Jugendsport Für Aus- und Fortbildungsgänge der vereinseigenen Übungsleiter innerhalb des Deutschen Olympischen Sportbundes und seiner Landessport- und Sportfachverbände stellt die Stadt jährlich einen Fördertopf von bis zu 50.000 Euro bereit. Die jeweiligen Anträge (zu finden online unter www.ssbduesseldorf.de im Bereich Service Vereine) müssen bis zum 31.10 des Jahres eingereicht werden und können bis zu 500 Euro Kosten der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme decken. Hierzu können zur Förderung der sportfachlichen Jugendarbeit im Nachwuchsbereich noch gesondert Mittel beantragt werden.
Beträgt der Anteil der minderjährigen Mitglieder etwa zehn Prozent, erhält der Verein beispielsweise für jedes aktive jugendliche Mitglied 14 Euro per anno. Auch zur Teilnahme an nationalen oder internationalen Meisterschaften, deren Austragungsort über 100 Kilometer entfernt liegt, können durch Nachweise bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten erstattet werden. Die Ausrichtung einer solch besonderen Sportveranstaltung in Düsseldorf kann mit bis zu 3000 Euro unterstützt werden.
Vereinsjubiläen Auch für Feierlichkeiten anlässlich besonderer Ereignisse wie das hundertjährige Vereinsjubiläum können bis zu 1000 Euro beantragt werden. Christopher Trinks
Alle weiteren Fördermöglichkeiten und deren Antragsbedingungen im Detail finden sich unter www.duesseldorf.de/sportamt/zuschuesse .