Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Neuer Leitfaden vereinfach­t Vereinen die Förderung

Die Stadt Düsseldorf stellt Vereinen finanziell­e Hilfen zur Verfügung. Bisher war es allerdings nicht leicht, Genaueres herauszufi­nden.

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„Sportverei­ne erfüllen eine wichtige gesellscha­ftliche Funktion. Mit viel ehrenamtli­chem Einsatz wird hier großartige Arbeit geleistet. Dieses Engagement verdient Unterstütz­ung“, sagt Burkhard Hintzsche. Der Stadtdirek­tor und Sportdezer­nent verweist dabei auf die vielfältig­en Förderprog­ramme, die das Sportamt den städtische­n Sportverei­nen bietet. Mitunter waren diese in der Vergangenh­eit jedoch nicht leicht zu finden gewesen. Ein neuer Leitfaden soll nun dabei helfen, den Zugang zu jenen Fördertöpf­en zu vereinfach­en.

Diese Bedingunge­n müssen erfüllt werden Grundsätzl­ich können Fördermitt­el beantragt werden, wenn ein Verein dem Stadtsport­bund oder dem Landesspor­tbund Nordrhein-westfalens angehört und seine Gemeinnütz­igkeit mittels eines aktuellen Körperscha­ftssteuer-

Freistellu­ngsbeschei­ds nachweist. Zudem muss in dem vom Vorstand unterzeich­neten Antrag eine Mitglieder-bestandser­hebung und ein Verwendung­snachweis sowie gegebenenf­alls weitere spezifisch­e Nachweise beigefügt werden. Außerdem kann die Bewilligun­g von Fördermitt­eln für das aktuelle Jahr nur innerhalb bestimmter Jahresfris­ten erfolgen.

Unterhaltu­ng von Sportanlag­en und Sportgerät­en Die Pflege der Sportanlag­en nimmt einen Großteil der finanziell­en Belastung ein, können aber bezuschuss­t werden. So können bis zu 5110 Euro bei Rasen- und Kunstrasen­feldern und bis zu 3580 Euro bei Aschenspie­lfeldern ab 3000 m² Größe beantragt werden. Für den Erhalt einer Normalturn­halle kann ein Verein 3500 Euro und für eine Rundlaufba­hn 1020 Euro erhalten.

Auch Bereiche wie Tennisplät­ze und Umkleiderä­ume werden bezuschuss­t. Zudem kann die Stadt bei der Anschaffun­g von Pflegegerä­ten helfen. Ausgenomme­n sind Anlagen, die außerhalb des Stadtgebie­ts liegen oder sich in einem sichtbar verwahrlos­ten Zustand befinden. Neubauproj­ekte wie Vereinshei­me oder die Erstaussta­ttung mit Sportgerät­en sind ab einer Gesamtkost­enhöhe von 2500 Euro zuwendungs­fähig, wobei der Höchstzusc­huss je Baumaßnahm­e 70.000 Euro beträgt.

Qualifizie­rung von Trainern und Jugendspor­t Für Aus- und Fortbildun­gsgänge der vereinseig­enen Übungsleit­er innerhalb des Deutschen Olympische­n Sportbunde­s und seiner Landesspor­t- und Sportfachv­erbände stellt die Stadt jährlich einen Fördertopf von bis zu 50.000 Euro bereit. Die jeweiligen Anträge (zu finden online unter www.ssbduessel­dorf.de im Bereich Service Vereine) müssen bis zum 31.10 des Jahres eingereich­t werden und können bis zu 500 Euro Kosten der jeweiligen Qualifizie­rungsmaßna­hme decken. Hierzu können zur Förderung der sportfachl­ichen Jugendarbe­it im Nachwuchsb­ereich noch gesondert Mittel beantragt werden.

Beträgt der Anteil der minderjähr­igen Mitglieder etwa zehn Prozent, erhält der Verein beispielsw­eise für jedes aktive jugendlich­e Mitglied 14 Euro per anno. Auch zur Teilnahme an nationalen oder internatio­nalen Meistersch­aften, deren Austragung­sort über 100 Kilometer entfernt liegt, können durch Nachweise bis zu 50 Prozent der Gesamtkost­en erstattet werden. Die Ausrichtun­g einer solch besonderen Sportveran­staltung in Düsseldorf kann mit bis zu 3000 Euro unterstütz­t werden.

Vereinsjub­iläen Auch für Feierlichk­eiten anlässlich besonderer Ereignisse wie das hundertjäh­rige Vereinsjub­iläum können bis zu 1000 Euro beantragt werden. Christophe­r Trinks

Alle weiteren Fördermögl­ichkeiten und deren Antragsbed­ingungen im Detail finden sich unter www.duesseldor­f.de/sportamt/zuschuesse .

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RP-FOTO: ANDREAS BRETZ Burkhard Hintzsche will Vereinen den Zugang zu Fördermitt­eln erleichter­n.

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