Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Der Rahmen der Coronaschu­tzverordnu­ng

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Verordnung Die neuen Bestimmung­en der Landesregi­erung sind in der Coronaschu­tzverordnu­ng geregelt. Sie gilt vom 30. Mai bis zum Ablauf des 15. Juni. In einer Anlage sind Hygiene- und Infektions­schutzstan­dards für die unterschie­dlichen Bereiche festgeschr­ieben.

Strafen Wer vorsätzlic­h oder auch fahrlässig gegen die Corona-bestimmung­en verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro rechnen.

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