Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Der Rahmen der Coronaschutzverordnung
Verordnung Die neuen Bestimmungen der Landesregierung sind in der Coronaschutzverordnung geregelt. Sie gilt vom 30. Mai bis zum Ablauf des 15. Juni. In einer Anlage sind Hygiene- und Infektionsschutzstandards für die unterschiedlichen Bereiche festgeschrieben.
Strafen Wer vorsätzlich oder auch fahrlässig gegen die Corona-bestimmungen verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro rechnen.