Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

BGH urteilt zu Maklervert­rägen

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KARLSRUHE (dpa) Maklervert­räge dürfen sich automatisc­h immer weiter verlängern, wenn der Auftraggeb­er nicht kündigt. Das gilt zumindest dann, wenn der neue Zeitraum nicht mehr als die Hälfte der ursprüngli­chen Laufzeit beträgt, wie der Bundesgeri­chtshof (BGH) entschied. (Az. I ZR 40/19) Konkret ging es um einen Auftrag für den Verkauf einer Eigentumsw­ohnung im Raum Stuttgart, der zunächst auf sechs Monate befristet war. Eine Klausel sah aber vor, dass sich der Vertrag ohne rechtzeiti­ge Kündigung immer wieder um drei Monate verlängert.

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