Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
BGH urteilt zu Maklerverträgen
KARLSRUHE (dpa) Maklerverträge dürfen sich automatisch immer weiter verlängern, wenn der Auftraggeber nicht kündigt. Das gilt zumindest dann, wenn der neue Zeitraum nicht mehr als die Hälfte der ursprünglichen Laufzeit beträgt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. (Az. I ZR 40/19) Konkret ging es um einen Auftrag für den Verkauf einer Eigentumswohnung im Raum Stuttgart, der zunächst auf sechs Monate befristet war. Eine Klausel sah aber vor, dass sich der Vertrag ohne rechtzeitige Kündigung immer wieder um drei Monate verlängert.