Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Portoerhöhung der Post war rechtswidrig
BONN (dpa) Mit einem Urteil zu einer Portoerhöhung von vor vier Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht der Bundesregierung und der Deutschen Post einen deutlichen Dämpfer verpasst. Die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2016 genehmigte Portoerhöhung für Standardbriefe sei rechtswidrig gewesen, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag mit. Damals hatte die Deutsche Post das Porto für Standardbriefe mit Genehmigung der Netzagentur von 62 auf 70 Cent erhöht. Mittlerweile liegt dieses bei 80 Cent. Geklagt hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (Biek), in dem Konkurrenten der Post wie DPD, GLS oder Hermes organisiert sind, gegen die Bundesrepublik, die für die Regulierung der Post als Universaldienstleister zuständig ist. Welche praktischen Folgen die Entscheidung haben könnte – etwa für das aktuell geltende Porto – ist noch offen. Postkunden dürfen sich jedoch voraussichtlich keine Hoffnung darauf machen, zu viel gezahltes Porto aus früheren Jahren zurückerstattet zu bekommen.