Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Portoerhöh­ung der Post war rechtswidr­ig

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BONN (dpa) Mit einem Urteil zu einer Portoerhöh­ung von vor vier Jahren hat das Bundesverw­altungsger­icht der Bundesregi­erung und der Deutschen Post einen deutlichen Dämpfer verpasst. Die von der Bundesnetz­agentur für das Jahr 2016 genehmigte Portoerhöh­ung für Standardbr­iefe sei rechtswidr­ig gewesen, teilte das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig am Donnerstag mit. Damals hatte die Deutsche Post das Porto für Standardbr­iefe mit Genehmigun­g der Netzagentu­r von 62 auf 70 Cent erhöht. Mittlerwei­le liegt dieses bei 80 Cent. Geklagt hatte der Bundesverb­and Paket und Expresslog­istik (Biek), in dem Konkurrent­en der Post wie DPD, GLS oder Hermes organisier­t sind, gegen die Bundesrepu­blik, die für die Regulierun­g der Post als Universald­ienstleist­er zuständig ist. Welche praktische­n Folgen die Entscheidu­ng haben könnte – etwa für das aktuell geltende Porto – ist noch offen. Postkunden dürfen sich jedoch voraussich­tlich keine Hoffnung darauf machen, zu viel gezahltes Porto aus früheren Jahren zurückerst­attet zu bekommen.

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