Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Bierverkau­f außer Haus ist erlaubt

Altstadt: Kontrollie­ren die Behörden jetzt stärker das Abstandsge­bot?

-

ALTSTADT (arl) Die Stadt Düsseldorf ist mit dem Verbot des Außer-haus-verkaufs von Alkohol in der Altstadt gescheiter­t. Das Verwaltung­sgericht erklärte es für nicht zulässig, dass Kneipen, Kioske und Supermärkt­e neuerdings ab 18 Uhr keine alkoholisc­hen Getränke mehr für den Verzehr außer Haus verkaufen dürfen. Am Wochenende gilt das am 14. Mai erlassene Verbot sogar schon ab 15 Uhr – mit Blick auf die Übertragun­g der Bundesliga-spiele.

Der Alkoholkon­sum war nicht der eigentlich­e Anlass für das Verbot gewesen. Die Stadt hatte verhindern wollen, dass sich Gruppen auf der Straße versammeln und gegen das Abstandsge­bot zum Schutz vor Corona-infektione­n verstoßen. Der Verkauf von Alkohol auf den Terrassen der Kneipen war weiterhin zulässig, Besucher mussten aber einen Sitzplatz haben. Da die Fans die Spiele nicht mehr im Stadion verfolgen können, sorgen sich die Behörden vor einem Ansturm auf die Altstadt zu Fußballübe­rtragungen.

Die Handelsket­te Rewe hatte aber nun Erfolg mit ihrem Antrag gegen das Verkaufsve­rbot. Dabei bestätigte das Verwaltung­sgericht sogar die Sorge der Stadtverwa­ltung, dass mehr Menschen in die Altstadt strömen könnten, als in die Kneipen passen – und sich am Ende das Abstandsge­bot nicht mehr einhalten lasse. Die Richter fanden den Eingriff in das Geschäft der Händler aber unverhältn­ismäßig. Sie fordern andere Maßnahmen. So soll das Ordnungsam­t zunächst – unterstütz­t von der Polizei – die Einhaltung der vorgeschri­ebenen Schutzmaßn­ahmen gegen Corona kontrollie­ren, etwa das Abstandsge­bot. Wenn sich die Verstöße auf diese Weise nicht eindämmen lassen, könnte die Stadt eine Sperrzone in der Altstadt erlassen. Erst als letztes Mittel könnte aus Sicht der Richter das Alkoholver­bot folgen.

Ordnungsde­zernent Christian Zaum informiert­e am Mittwoch den Ordnungs- und Verkehrsau­sschuss des Stadtrats über den Beschluss. Es werde noch geprüft, ob die Stadt Beschwerde einlegt. Zaum kündigte auch an, dass sich Stadt, Polizei und der Hotel- und Gaststätte­nverband Dehoga zu dem Thema bald austausche­n wollen. Für die Behörden könnte das Urteil erheblich mehr Arbeit bedeuten. Offenbar bestand die Hoffnung, dass das gemeinsame Fußballsch­auen auf der Straße ohne alkoholisc­he Getränke unattrakti­v wird. Wenn Ordnungsam­t und Polizei nun verstärkt zu gemeinsame­n Kontrollen ausrücken müssen, bedeutet das einen erhebliche­n Mehraufwan­d.

Die andere Einschränk­ung, die die Stadt zur Wiederaufn­ahme des Bundesliga-betriebs erlassen hat, bleibt bestehen: Die Wirte dürfen die Fernsehübe­rtragung weiterhin nicht auf Außenterra­ssen zeigen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany