Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Bierverkauf außer Haus ist erlaubt
Altstadt: Kontrollieren die Behörden jetzt stärker das Abstandsgebot?
ALTSTADT (arl) Die Stadt Düsseldorf ist mit dem Verbot des Außer-haus-verkaufs von Alkohol in der Altstadt gescheitert. Das Verwaltungsgericht erklärte es für nicht zulässig, dass Kneipen, Kioske und Supermärkte neuerdings ab 18 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr für den Verzehr außer Haus verkaufen dürfen. Am Wochenende gilt das am 14. Mai erlassene Verbot sogar schon ab 15 Uhr – mit Blick auf die Übertragung der Bundesliga-spiele.
Der Alkoholkonsum war nicht der eigentliche Anlass für das Verbot gewesen. Die Stadt hatte verhindern wollen, dass sich Gruppen auf der Straße versammeln und gegen das Abstandsgebot zum Schutz vor Corona-infektionen verstoßen. Der Verkauf von Alkohol auf den Terrassen der Kneipen war weiterhin zulässig, Besucher mussten aber einen Sitzplatz haben. Da die Fans die Spiele nicht mehr im Stadion verfolgen können, sorgen sich die Behörden vor einem Ansturm auf die Altstadt zu Fußballübertragungen.
Die Handelskette Rewe hatte aber nun Erfolg mit ihrem Antrag gegen das Verkaufsverbot. Dabei bestätigte das Verwaltungsgericht sogar die Sorge der Stadtverwaltung, dass mehr Menschen in die Altstadt strömen könnten, als in die Kneipen passen – und sich am Ende das Abstandsgebot nicht mehr einhalten lasse. Die Richter fanden den Eingriff in das Geschäft der Händler aber unverhältnismäßig. Sie fordern andere Maßnahmen. So soll das Ordnungsamt zunächst – unterstützt von der Polizei – die Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen gegen Corona kontrollieren, etwa das Abstandsgebot. Wenn sich die Verstöße auf diese Weise nicht eindämmen lassen, könnte die Stadt eine Sperrzone in der Altstadt erlassen. Erst als letztes Mittel könnte aus Sicht der Richter das Alkoholverbot folgen.
Ordnungsdezernent Christian Zaum informierte am Mittwoch den Ordnungs- und Verkehrsausschuss des Stadtrats über den Beschluss. Es werde noch geprüft, ob die Stadt Beschwerde einlegt. Zaum kündigte auch an, dass sich Stadt, Polizei und der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga zu dem Thema bald austauschen wollen. Für die Behörden könnte das Urteil erheblich mehr Arbeit bedeuten. Offenbar bestand die Hoffnung, dass das gemeinsame Fußballschauen auf der Straße ohne alkoholische Getränke unattraktiv wird. Wenn Ordnungsamt und Polizei nun verstärkt zu gemeinsamen Kontrollen ausrücken müssen, bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand.
Die andere Einschränkung, die die Stadt zur Wiederaufnahme des Bundesliga-betriebs erlassen hat, bleibt bestehen: Die Wirte dürfen die Fernsehübertragung weiterhin nicht auf Außenterrassen zeigen.