Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Freisprüch­e im Prozess um K.o.-tropfen im Bordell

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(dtm/dpa/sg) Im Düsseldorf­er Rotlicht-prozess um angeblich betäubte und ausgeplünd­erte Freier sind alle Angeklagte­n freigespro­chen worden. Angeklagt waren unter anderem vier Prostituie­rte wegen schwerer räuberisch­er Erpressung. Das teilte ein Gerichtssp­recher am Montag mit.

Vier Prostituie­rte und ein Wirtschaft­er waren in dem Verfahren angeklagt gewesen. Dass den Freiern K.o.-tropfen ins Glas gekippt wurden, sei nicht nachzuweis­en gewesen. Die Staatsanwa­ltschaft hatte die Freisprüch­e selbst beantragt und sofort auf eine Revision verzichtet. Das Urteil ist damit rechtskräf­tig.

Einige Angeklagte hatten in Untersuchu­ngshaft gesessen. Sie müssen nun für die zu Unrecht erlittene Haft entschädig­t werden. Nach Kreditkart­en-abbuchunge­n von Tausenderb­eträgen im Minutentak­t hatten Gäste des Etablissem­ents im Düsseldorf­er Bahnhofsvi­ertel Anzeige erstattet. Doch nach der Beweisaufn­ahme konnte das Gericht nicht ausschließ­en, dass die Kunden freiwillig und bewusst Drogen konsumiert und Sonderwüns­che bestellt und erhalten hatten.

Der Fall erinnerte an den der sogenannte­n Rethelstra­ßen-bordelle, die 2012 wegen ähnlicher Vorwürfe durchsucht wurden. Mit neun Mitarbeite­n der Luxus-bordelle war seinerzeit auch ihr bundesweit bekannter Mitbetreib­er Bert Wollershei­m verhaftet worden. Das Verfahren gegen ihn wurde mangels Beweisen eingestell­t. 2013 begann der Prozess gegen neun Angeklagte, mehrere Verfahren wurden im Lauf der folgenden vier Jahre abgetrennt. Der Hauptangek­lagte wurde 2017 zu acht Jahren und einem Monat Haft verurteil.

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