Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Freisprüche im Prozess um K.o.-tropfen im Bordell
(dtm/dpa/sg) Im Düsseldorfer Rotlicht-prozess um angeblich betäubte und ausgeplünderte Freier sind alle Angeklagten freigesprochen worden. Angeklagt waren unter anderem vier Prostituierte wegen schwerer räuberischer Erpressung. Das teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.
Vier Prostituierte und ein Wirtschafter waren in dem Verfahren angeklagt gewesen. Dass den Freiern K.o.-tropfen ins Glas gekippt wurden, sei nicht nachzuweisen gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Freisprüche selbst beantragt und sofort auf eine Revision verzichtet. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Einige Angeklagte hatten in Untersuchungshaft gesessen. Sie müssen nun für die zu Unrecht erlittene Haft entschädigt werden. Nach Kreditkarten-abbuchungen von Tausenderbeträgen im Minutentakt hatten Gäste des Etablissements im Düsseldorfer Bahnhofsviertel Anzeige erstattet. Doch nach der Beweisaufnahme konnte das Gericht nicht ausschließen, dass die Kunden freiwillig und bewusst Drogen konsumiert und Sonderwünsche bestellt und erhalten hatten.
Der Fall erinnerte an den der sogenannten Rethelstraßen-bordelle, die 2012 wegen ähnlicher Vorwürfe durchsucht wurden. Mit neun Mitarbeiten der Luxus-bordelle war seinerzeit auch ihr bundesweit bekannter Mitbetreiber Bert Wollersheim verhaftet worden. Das Verfahren gegen ihn wurde mangels Beweisen eingestellt. 2013 begann der Prozess gegen neun Angeklagte, mehrere Verfahren wurden im Lauf der folgenden vier Jahre abgetrennt. Der Hauptangeklagte wurde 2017 zu acht Jahren und einem Monat Haft verurteil.