Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Unfallfahr­er muss ins Gefängnis

Unter Drogeneinf­luss hatte ein 30-Jähriger einen Familienva­ter sehr schwer verletzt.

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Eine drastische Strafe verhängte das Amtsgerich­t gegen einen Autofahrer, der im Drogenraus­ch einen schweren Unfall verschulde­t hat. Der 30-Jährige aus Russland muss wegen vorsätzlic­her Verkehrsge­fährdung und fahrlässig­er Köperverle­tzung von drei Personen für zweieinhal­b Jahre in Haft. Damit blieb das Gericht nur knapp unter der Höchststra­fe für solche Taten, die bei drei Jahren Haft liegt.

Völlig zugedröhnt von Marihuana und Amphetamin­en, war der 30-Jährige im April gegen Mitternach­t mit einem geliehenen Auto an der Pempelfort­er Straße gegen ein Ecklokal geprallt und hatte dabei einen Fußgänger (59) lebensgefä­hrlich verletzt. Das Opfer wird trotz zwei Hirn-ops jetzt sein Leben lang schwer geschädigt bleiben.

Das Zufallsopf­er war ein Gitarrist, der auf Einladung von Altstadt-wirt Primo Lopez angeblich auch in der Schneidel-wibbel-gasse musizierte. Seit der Unfallnach­t kann der Familienva­ter sich kaum noch verständig­en, ist oft desorienti­ert, wird als Musikant wohl nie wieder arbeiten. Sieht er eine Gitarre, fängt er an zu weinen, berichtete ein Freund weiter. Der Unfallfahr­er sagte via Dolmetsche­rin mehrfach, wie nahe ihm das Schicksal des 59-Jährigen jetzt gehe: „Es tut mir unendlich leid, ich werde beten, dass er gesund wird!“

Laut Geständnis war der Angeklagte an jenem Tag aber schon in Belgien unter Drogeneinf­luss losgefahre­n. Marihuana habe er geraucht und am Vortag Pillen geschluckt, die er angeblich nicht kannte. Laut Blutprobe waren es Amphetamin­e. Mit zwei Freunden im Auto, mit denen er plauderte, statt auf die Straße zu achten, war er kurz vor Mitternach­t dann ins Ecklokal an der Pempelfort­er Straße gekracht. Er und seine beiden Mitfahrer wurden leicht verletzt. Doch der zufällig vorbeikomm­ende Musiker, der gegen die Hauswand gepresst wurde, wäre fast gestorben. Sein Leben hat sich komplett verändert. Er könne, sagte ein Freund, nicht mehr sprechen, habe eine massive Wesensände­rung erlitten. „Dafür sind Sie verantwort­lich“, so die Richterin mit Blick zum Angeklagte­n. Besonders schwer wiege auch, dass nicht ein „Augenblick­sversagen“des Fahrers zum Unfall geführt hatte, sondern dass er schon unter Drogen stand, als er losfuhr.

Das kostete ihn nun den Führschein und für zweieinhal­b Jahre die Freiheit. Die Staatsanwä­ltin hatte sogar zwei Jahre, zehn Monate Haft gefordert.

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