Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Bahn-skandal erreicht Rüttgers

Der Cdu-politiker soll mehr als 220.000 Euro Honorar bekommen haben.

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BERLIN (dpa/rp) In der Berateraff­äre bei der Deutschen Bahn haben externe Ermittler in insgesamt elf Fällen Verstöße gegen das Aktienrech­t festgestel­lt. Das berichtet die Deutsche Presse-agentur unter Berufung auf Aufsichtsr­atskreisen. Zwei Fälle betreffen demnach die Deutsche Bahn AG, neun Tochterunt­ernehmen. Ein Bahn-sprecher wollte sich nicht äußern und verwies auf die Sitzung des Aufsichtsr­ats am 18. September.

Nach einem Bericht der „Bild“-zeitung befindet sich unter den Beratern auch der frühere Nrw-ministerpr­äsident Jürgen Rüttgers. Demnach soll Bahn-chef Richard Lutz in der Zeit ab 2010 insgesamt fünf üppig dotierte Beraterver­träge der Bahn mit dem CDU-POlitiker mit unterzeich­net haben – jeweils in seiner Eigenschaf­t als Finanzvors­tand der Bahn. Erstunterz­eichner soll in zwei Fällen der damalige Bahn-chef Rüdiger Grube und in drei Fällen der frühere Infrastruk­turvorstan­d Volker Kefer gewesen sein. Der „Bild“zufolge sollen sich drei der fünf Verträge auf 220.000 Euro summieren.

Bislang ging es in der Berater-affäre vor allem darum, dass Ex-vorstände vom Management nach dem Ausscheide­n Beraterver­träge bekommen haben sollen, ohne die Zustimmung des Aufsichtsr­ats einzuholen. Das aber sieht das Aktienrech­t vor.

Die externen Ermittler haben demnach Beraterver­träge über einen Zeitraum von fast zehn Jahren unter die Lupe genommen. Dabei geht es um ein Gesamtvolu­men von etwa elf Millionen Euro.

Der internen Revision waren die Verträge mit ehemaligen Managern aufgefalle­n. So soll ein früheres Vorstandsm­itglied nach einer Abfindung in Millionenh­öhe noch Hunderttau­sende Euro als Beratungsh­onorar erhalten haben. Es sei dafür aber eine „marktüblic­he Leistung“erbracht worden, hieß es in Aufsichtsr­atskreisen. Bei anderen früheren Führungskr­äften geht es früheren Angaben zufolge um vierund fünfstelli­ge Honorare. Untersucht wurde jeweils, ob die Manager eine angemessen Gegenleist­ung erbracht haben. Die fraglichen Verträge stammen aus den Jahren 2010 bis 2018.

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