Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Bahn-skandal erreicht Rüttgers
Der Cdu-politiker soll mehr als 220.000 Euro Honorar bekommen haben.
BERLIN (dpa/rp) In der Berateraffäre bei der Deutschen Bahn haben externe Ermittler in insgesamt elf Fällen Verstöße gegen das Aktienrecht festgestellt. Das berichtet die Deutsche Presse-agentur unter Berufung auf Aufsichtsratskreisen. Zwei Fälle betreffen demnach die Deutsche Bahn AG, neun Tochterunternehmen. Ein Bahn-sprecher wollte sich nicht äußern und verwies auf die Sitzung des Aufsichtsrats am 18. September.
Nach einem Bericht der „Bild“-zeitung befindet sich unter den Beratern auch der frühere Nrw-ministerpräsident Jürgen Rüttgers. Demnach soll Bahn-chef Richard Lutz in der Zeit ab 2010 insgesamt fünf üppig dotierte Beraterverträge der Bahn mit dem CDU-POlitiker mit unterzeichnet haben – jeweils in seiner Eigenschaft als Finanzvorstand der Bahn. Erstunterzeichner soll in zwei Fällen der damalige Bahn-chef Rüdiger Grube und in drei Fällen der frühere Infrastrukturvorstand Volker Kefer gewesen sein. Der „Bild“zufolge sollen sich drei der fünf Verträge auf 220.000 Euro summieren.
Bislang ging es in der Berater-affäre vor allem darum, dass Ex-vorstände vom Management nach dem Ausscheiden Beraterverträge bekommen haben sollen, ohne die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Das aber sieht das Aktienrecht vor.
Die externen Ermittler haben demnach Beraterverträge über einen Zeitraum von fast zehn Jahren unter die Lupe genommen. Dabei geht es um ein Gesamtvolumen von etwa elf Millionen Euro.
Der internen Revision waren die Verträge mit ehemaligen Managern aufgefallen. So soll ein früheres Vorstandsmitglied nach einer Abfindung in Millionenhöhe noch Hunderttausende Euro als Beratungshonorar erhalten haben. Es sei dafür aber eine „marktübliche Leistung“erbracht worden, hieß es in Aufsichtsratskreisen. Bei anderen früheren Führungskräften geht es früheren Angaben zufolge um vierund fünfstellige Honorare. Untersucht wurde jeweils, ob die Manager eine angemessen Gegenleistung erbracht haben. Die fraglichen Verträge stammen aus den Jahren 2010 bis 2018.