Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Nächtliche E-mail bringt Buchautor vor den Kadi
(wuk) Einen Referenten der Landesmedienanstalt in einer E-mail als „Männchen“zu titulieren, als „Schmarotzer“und „Versagerfreund“, kostet einen einst international erfolgreichen Buchautor (59) jetzt 1000 Euro Strafe wegen Beleidigung. So urteilte gestern ein Amtsrichter. Der Literat gab zu, dass er sich wegen einer Dauer-fehde mit jenem Sachbearbeiter „mit besoffenem Kopp“zu jenen Formulierungen habe hinreißen lassen. Aber: „Für mich ist das keine Beleidigung!“Das sah der Richter anders. Eine ursprünglich verhängte Strafe von 3000 Euro ist gestern zwar auf ein Drittel reduziert worden – aber nur, weil der Autor angab, er sei „arbeitslos“, lebe einzig von Zuwendungen seiner Familie.
Angefangen hatte der Zwist des inzwischen bereits mehrfach wegen Beleidigungen verurteilten Autors mit der Landesmedienanstalt bereits 2015. Damals hatte der Literat zwei Beiträge im Internet veröffentlicht, gegen die die Landesmedienanstalt auch juristisch vorgegangen ist. Danach, so der Angeklagte, habe die Anstalt von ihm die Benennung eines Jugendschutzbeauftragten gefordert. Sein Streit mit der Landesanstalt habe ihn inzwischen 20.000 Euro gekostet – und nur deshalb habe er sich kurz vor Weihnachten 2017 gegen Mitternacht an die dienstliche Mail-adresse des Sachbearbeiters gewandt. Von dem habe er sich „drangsaliert“gefühlt und ihn „in alkoholisierter Übersteigerung“mit scharfen Formulierungen bedacht. Doch fühlte sich der Referent davon beleidigt: „Und es ist Politik unseres Hauses, das anzuzeigen“, so der 37-Jährige im Zeugenstand.
Inzwischen sei in dem Zwist mit dem Angeklagten zwar Ruhe eingekehrt, doch straffrei, wie von dem Autor anvisiert, ging der 59-Jährige aus dem Beleidigungsprozess nicht hervor. Für den Richter war klar, dass der Angeklagte damals „feindlich und aggressiv“gegen den Landes-referenten formuliert hatte, um ihn in dessen Ehre herabzusetzen. Damit seien die Voraussetzungen für den Schuldspruch wegen Beleidigung erfüllt und eine Strafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro fällig. Die Summer darf der angeklagte Autor nun in 50-Euro-raten abstottern.