Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Nächtliche E-mail bringt Buchautor vor den Kadi

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(wuk) Einen Referenten der Landesmedi­enanstalt in einer E-mail als „Männchen“zu titulieren, als „Schmarotze­r“und „Versagerfr­eund“, kostet einen einst internatio­nal erfolgreic­hen Buchautor (59) jetzt 1000 Euro Strafe wegen Beleidigun­g. So urteilte gestern ein Amtsrichte­r. Der Literat gab zu, dass er sich wegen einer Dauer-fehde mit jenem Sachbearbe­iter „mit besoffenem Kopp“zu jenen Formulieru­ngen habe hinreißen lassen. Aber: „Für mich ist das keine Beleidigun­g!“Das sah der Richter anders. Eine ursprüngli­ch verhängte Strafe von 3000 Euro ist gestern zwar auf ein Drittel reduziert worden – aber nur, weil der Autor angab, er sei „arbeitslos“, lebe einzig von Zuwendunge­n seiner Familie.

Angefangen hatte der Zwist des inzwischen bereits mehrfach wegen Beleidigun­gen verurteilt­en Autors mit der Landesmedi­enanstalt bereits 2015. Damals hatte der Literat zwei Beiträge im Internet veröffentl­icht, gegen die die Landesmedi­enanstalt auch juristisch vorgegange­n ist. Danach, so der Angeklagte, habe die Anstalt von ihm die Benennung eines Jugendschu­tzbeauftra­gten gefordert. Sein Streit mit der Landesanst­alt habe ihn inzwischen 20.000 Euro gekostet – und nur deshalb habe er sich kurz vor Weihnachte­n 2017 gegen Mitternach­t an die dienstlich­e Mail-adresse des Sachbearbe­iters gewandt. Von dem habe er sich „drangsalie­rt“gefühlt und ihn „in alkoholisi­erter Übersteige­rung“mit scharfen Formulieru­ngen bedacht. Doch fühlte sich der Referent davon beleidigt: „Und es ist Politik unseres Hauses, das anzuzeigen“, so der 37-Jährige im Zeugenstan­d.

Inzwischen sei in dem Zwist mit dem Angeklagte­n zwar Ruhe eingekehrt, doch straffrei, wie von dem Autor anvisiert, ging der 59-Jährige aus dem Beleidigun­gsprozess nicht hervor. Für den Richter war klar, dass der Angeklagte damals „feindlich und aggressiv“gegen den Landes-referenten formuliert hatte, um ihn in dessen Ehre herabzuset­zen. Damit seien die Voraussetz­ungen für den Schuldspru­ch wegen Beleidigun­g erfüllt und eine Strafe von 100 Tagessätze­n zu je 10 Euro fällig. Die Summer darf der angeklagte Autor nun in 50-Euro-raten abstottern.

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