Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Fahrverbote für vier Kölner Straßen
Das OVG Münster sperrt den zentralen Neumarkt für die meisten Diesel-pkw.
MÜNSTER/KÖLN Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat den aktuellen Luftreinhalteplan in Köln als rechtswidrig abgelehnt und eine Überarbeitung festgelegt. Es legt dem Land nahe, Fahrverbote an den drei wichtigen Durchgangsstraßen Clevischer Ring, Justinianstraße und Luxemburger Straße sowie dem Neumarkt zu verhängen. Nur so könnten die vorgegebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Damit bestätigte das OVG teilweise ein von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) durchgesetztes Urteil des Verwaltunsgerichtes. Allerdings lehnte es das Gericht anders als die Vorinstanz ab, ein Fahrverbot für die ganze Stadt oder bestimmte Stadtteile zu verhängen. Die Umwelthilfe begrüßte das Urteil. Fahrverbote in einer Reihe von Nrw-städten seien praktisch unvermeidbar, sagte Duh-geschäftsführer Jürgen Resch unserer Redaktion. Er ist aber bereit, sich mit der Landesregierung in den nächsten Wochen zusammenzusetzen, um über eine Überarbeitung der Luftreinhaltepläne in einer Reihe von Städten wie Düsseldorf oder auch Essen zu sprechen. Das OVG kündigte an, erst einmal keine weiteren Urteile zu Luftreinhalteplänen zu treffen, um „mögliche Vergleichsverhandlungen“abzuwarten.
Jochen Ott, der aus Köln kommende stellvertretende Fraktionschef der SPD im Landtag, sagte, das Urteil sei eine „krachende Niederlage“für die Landesregierung: „Ministerpräsident Armin Laschet hatte behauptet, es werde in NRW keine Fahrverbote geben. Das Gericht hat ihn eines Besseren belehrt. Fahrverbote stehen in der Domstadt unmittelbar bevor.“Das Land müsse noch deutlich aktiver werden, damit die Luft sich in den Städten deutlich schneller verbessere.
Die Landesregierung erklärte, sie sehe keinen Automatismus für Fahrverbote in Köln oder anderen Städten in Nordrhein-westfalen. Die Werte für Stickstoffdioxid würden sich verbessern. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass laut Berechnungen des Landes die Grenzwerte bei einem Verzicht auf Fahrverbote erst 2022 eingehalten würden. Leitartikel, Wirtschaft