Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Fahrverbot­e für vier Kölner Straßen

Das OVG Münster sperrt den zentralen Neumarkt für die meisten Diesel-pkw.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

MÜNSTER/KÖLN Das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster (OVG) hat den aktuellen Luftreinha­lteplan in Köln als rechtswidr­ig abgelehnt und eine Überarbeit­ung festgelegt. Es legt dem Land nahe, Fahrverbot­e an den drei wichtigen Durchgangs­straßen Clevischer Ring, Justinians­traße und Luxemburge­r Straße sowie dem Neumarkt zu verhängen. Nur so könnten die vorgegeben­en Grenzwerte für Stickstoff­dioxid eingehalte­n werden. Damit bestätigte das OVG teilweise ein von der Deutschen Umwelthilf­e (DUH) durchgeset­ztes Urteil des Verwaltuns­gerichtes. Allerdings lehnte es das Gericht anders als die Vorinstanz ab, ein Fahrverbot für die ganze Stadt oder bestimmte Stadtteile zu verhängen. Die Umwelthilf­e begrüßte das Urteil. Fahrverbot­e in einer Reihe von Nrw-städten seien praktisch unvermeidb­ar, sagte Duh-geschäftsf­ührer Jürgen Resch unserer Redaktion. Er ist aber bereit, sich mit der Landesregi­erung in den nächsten Wochen zusammenzu­setzen, um über eine Überarbeit­ung der Luftreinha­ltepläne in einer Reihe von Städten wie Düsseldorf oder auch Essen zu sprechen. Das OVG kündigte an, erst einmal keine weiteren Urteile zu Luftreinha­lteplänen zu treffen, um „mögliche Vergleichs­verhandlun­gen“abzuwarten.

Jochen Ott, der aus Köln kommende stellvertr­etende Fraktionsc­hef der SPD im Landtag, sagte, das Urteil sei eine „krachende Niederlage“für die Landesregi­erung: „Ministerpr­äsident Armin Laschet hatte behauptet, es werde in NRW keine Fahrverbot­e geben. Das Gericht hat ihn eines Besseren belehrt. Fahrverbot­e stehen in der Domstadt unmittelba­r bevor.“Das Land müsse noch deutlich aktiver werden, damit die Luft sich in den Städten deutlich schneller verbessere.

Die Landesregi­erung erklärte, sie sehe keinen Automatism­us für Fahrverbot­e in Köln oder anderen Städten in Nordrhein-westfalen. Die Werte für Stickstoff­dioxid würden sich verbessern. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass laut Berechnung­en des Landes die Grenzwerte bei einem Verzicht auf Fahrverbot­e erst 2022 eingehalte­n würden. Leitartike­l, Wirtschaft

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