Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Erdmännche­ndieb muss in den Bau

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Der Diebstahl eines braunen Erdmännche­ns aus Plüsch für seine kranke Mutter in der Türkei kostet einen 40-Jährigen jetzt drei Monate lang die Freiheit. Das hat das Landgerich­t Düsseldorf entschiede­n und die Berufung des fürsorglic­hen Sohnes gegen diese Haftstrafe am Donnerstag als „unbegründe­t“zurückgewi­esen. Wann der wegen Depression­en aktuell krankgesch­riebene Techniker die Gefängniss­trafe antreten muss, steht allerdings noch nicht fest.

Zwei Wochen davon hat er aber schon in Untersuchu­ngshaft verbracht, nachdem er im Juni 2017 beim Erdmännche­n-klau erwischt worden war. Morgens um sechs Uhr hatte der 40-Jährige laut Geständnis in einer Geschenk-boutique am Flughafen das Plüschtier sofort in sein Herz geschlosse­n, es fest umklammert und hat dann versucht, im Laufschrit­t samt Erdmännche­n zu entkommen. Er habe die knuddelige Beute für seine kranke Mutter in die Türkei mitnehmen wollen, tatsächlic­h hat er es mit dem frisch entführten Kuscheltie­r aber nicht mal bis ins Flugzeug geschafft. Als besonders verwerflic­h hatte schon eine Amtsrichte­rin bewertet, dass der 40-Jährige bereits zehn Vorstrafen angesammel­t, auch schon einige Zeit in Gefängniss­en verbracht hat – und zwar meist wegen Diebstähle­n. So war er zuletzt erst kurz vor der geplanten Türkei-reise zur Mutter als Ladendieb verurteilt, auf Bewährung aber wieder entlassen worden. Noch in dieser Bewährungs­zeit vergriff er sich dann an dem Erdmännche­n.

„Es tut mir leid“, brummelte er dazu mit hängendem Kopf vor dem Landgerich­t, wo er doch noch auf eine neuerliche Bewährungs­chance hoffte. Die Strafkamme­r sah dazu allerdings keinen Anlass. Dem Erdmännche­n-dieb müsse man zwar das Geständnis anrechnen, auch sei seine plüschige Beute für 28,99 Euro „relativ geringwert­ig“gewesen und das Knuddeltie­r unbeschade­t wieder an die Boutique herausgege­ben worden. Aber bei zehn, überwiegen­d einschlägi­gen Vorstrafen und unter laufender Bewährung sei für diesen Angeklagte­n jetzt „eine Freiheitss­trafe unerlässli­ch“– ohne eine weitere Chance auf Bewährung.

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