Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Erdmännchendieb muss in den Bau
Der Diebstahl eines braunen Erdmännchens aus Plüsch für seine kranke Mutter in der Türkei kostet einen 40-Jährigen jetzt drei Monate lang die Freiheit. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden und die Berufung des fürsorglichen Sohnes gegen diese Haftstrafe am Donnerstag als „unbegründet“zurückgewiesen. Wann der wegen Depressionen aktuell krankgeschriebene Techniker die Gefängnisstrafe antreten muss, steht allerdings noch nicht fest.
Zwei Wochen davon hat er aber schon in Untersuchungshaft verbracht, nachdem er im Juni 2017 beim Erdmännchen-klau erwischt worden war. Morgens um sechs Uhr hatte der 40-Jährige laut Geständnis in einer Geschenk-boutique am Flughafen das Plüschtier sofort in sein Herz geschlossen, es fest umklammert und hat dann versucht, im Laufschritt samt Erdmännchen zu entkommen. Er habe die knuddelige Beute für seine kranke Mutter in die Türkei mitnehmen wollen, tatsächlich hat er es mit dem frisch entführten Kuscheltier aber nicht mal bis ins Flugzeug geschafft. Als besonders verwerflich hatte schon eine Amtsrichterin bewertet, dass der 40-Jährige bereits zehn Vorstrafen angesammelt, auch schon einige Zeit in Gefängnissen verbracht hat – und zwar meist wegen Diebstählen. So war er zuletzt erst kurz vor der geplanten Türkei-reise zur Mutter als Ladendieb verurteilt, auf Bewährung aber wieder entlassen worden. Noch in dieser Bewährungszeit vergriff er sich dann an dem Erdmännchen.
„Es tut mir leid“, brummelte er dazu mit hängendem Kopf vor dem Landgericht, wo er doch noch auf eine neuerliche Bewährungschance hoffte. Die Strafkammer sah dazu allerdings keinen Anlass. Dem Erdmännchen-dieb müsse man zwar das Geständnis anrechnen, auch sei seine plüschige Beute für 28,99 Euro „relativ geringwertig“gewesen und das Knuddeltier unbeschadet wieder an die Boutique herausgegeben worden. Aber bei zehn, überwiegend einschlägigen Vorstrafen und unter laufender Bewährung sei für diesen Angeklagten jetzt „eine Freiheitsstrafe unerlässlich“– ohne eine weitere Chance auf Bewährung.