Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Arzt ohne Zulassung soll 40.000 Euro Strafe zahlen
(wuk) 40.500 Euro Strafe soll ein 34-jähriger Mediziner zahlen. Er hatte fast 400 Angehörige der Bundeswehr in Düsseldorf ohne staatliche Zulassung behandelt. So heißt es in einem Strafbefehl, über den das Amtsgericht am Freitag zu verhandeln hat. Dem Mediziner wird ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz vorgeworfen. Demnach kann bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe verhängt werden, wenn ein Mediziner ohne Approbation eigenständig behandelt. Gegen die Strafe legte der 34-Jährige Einspruch ein, ein Amtsrichter prüft die Vorwürfe nun in öffentlichem Prozess. 2016 hatte der Betroffene alle ärztlichen Prüfungen zwar bestanden, doch die formelle Zulassung als Arzt wurde ihm zunächst verweigert, weil wegen schwerer Brandstiftung ein Strafverfahren gegen ihn lief. Vom damaligen Vorwurf, er habe ein Wohnhaus angezündet, ist der Mann inzwischen freigesprochen, hat seit Mitte 2017 jetzt auch die staatliche Zulassung als Arzt. Doch schon lange vorher, nämlich ab Mitte 2016 bis Anfang 2017, habe er laut den Ermittlungen bei 397 Behandlungen durchschnittlich drei Bundeswehr-angehörige pro Tag im Düsseldorfer Sanitätsversorgungszentrum mit Rezepten ausgestattet, sie krankgeschrieben, Diagnosen erstellt oder Überweisung ausgestellt. An seiner fachlichen Eignung wird nicht gezweifelt, doch formell hätte er eine staatliche Zulassung der Bezirksregierung gebraucht. Nur eine Soldatin soll ihn in der damaligen Zeit wegen angeblicher Falschbehandlung angezeigt haben. Jetzt im Prozess geht es darum, ob er sich durch 397 Behandlungen ohne Approbation strafbar gemacht hat.