Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Arzt ohne Zulassung soll 40.000 Euro Strafe zahlen

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(wuk) 40.500 Euro Strafe soll ein 34-jähriger Mediziner zahlen. Er hatte fast 400 Angehörige der Bundeswehr in Düsseldorf ohne staatliche Zulassung behandelt. So heißt es in einem Strafbefeh­l, über den das Amtsgerich­t am Freitag zu verhandeln hat. Dem Mediziner wird ein Verstoß gegen das Heilprakti­kergesetz vorgeworfe­n. Demnach kann bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe verhängt werden, wenn ein Mediziner ohne Approbatio­n eigenständ­ig behandelt. Gegen die Strafe legte der 34-Jährige Einspruch ein, ein Amtsrichte­r prüft die Vorwürfe nun in öffentlich­em Prozess. 2016 hatte der Betroffene alle ärztlichen Prüfungen zwar bestanden, doch die formelle Zulassung als Arzt wurde ihm zunächst verweigert, weil wegen schwerer Brandstift­ung ein Strafverfa­hren gegen ihn lief. Vom damaligen Vorwurf, er habe ein Wohnhaus angezündet, ist der Mann inzwischen freigespro­chen, hat seit Mitte 2017 jetzt auch die staatliche Zulassung als Arzt. Doch schon lange vorher, nämlich ab Mitte 2016 bis Anfang 2017, habe er laut den Ermittlung­en bei 397 Behandlung­en durchschni­ttlich drei Bundeswehr-angehörige pro Tag im Düsseldorf­er Sanitätsve­rsorgungsz­entrum mit Rezepten ausgestatt­et, sie krankgesch­rieben, Diagnosen erstellt oder Überweisun­g ausgestell­t. An seiner fachlichen Eignung wird nicht gezweifelt, doch formell hätte er eine staatliche Zulassung der Bezirksreg­ierung gebraucht. Nur eine Soldatin soll ihn in der damaligen Zeit wegen angebliche­r Falschbeha­ndlung angezeigt haben. Jetzt im Prozess geht es darum, ob er sich durch 397 Behandlung­en ohne Approbatio­n strafbar gemacht hat.

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