Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

E-scooter-fahrern drohen in Köln künftig Strafzette­l

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KÖLN (dpa) Weil Köln künftig härter gegen störend geparkte E-scooter vorgehen will, müssen die Verleihfir­men im Zweifelsfa­ll die Daten ihrer Kunden herausgebe­n. Dies teilte ein Sprecher der Stadt auf dpa-anfrage mit. Die Domstadt hat ihre Verbotszon­en für das Abstellen im Innenstadt­bereich kürzlich ausgeweite­t. Außerdem wurde die Erteilung von Bußgeldern angekündig­t, wenn abgestellt­e E-scooter Gehwege behindern – etwa für Rollstühle oder Kinderwage­n.

Das Falschpark­en zu ahnden, ist bei den als Leihfahrze­uge genutzten Rollern gar nicht so einfach: Wenn das Ordnungsam­t jemanden nicht direkt beim Falschpark­en erwischt, ist schwer nachvollzi­ehbar, wer den E-scooter falsch abgestellt hat. In diesem Fall würden Verleihfir­men die Aufforderu­ng erhalten, die Fahrerdate­n mitzuteile­n, sagte ein Stadtsprec­her. „Zur Herausgabe der Daten sind die Anbieter grundsätzl­ich verpflicht­et“, heißt es in der Antwort der Stadt.

Die in Köln aktiven Verleihfir­men gehen damit bisher unterschie­dlich um: Tier verweist auf die noch unklare Rechtslage. Man habe aber in Einzelfäll­en Benutzerda­ten an die Ordnungsbe­hörden weitergege­ben, heißt es. Circ habe Nutzern bisher keine Strafzette­l in Rechnung gestellt, sagte Deutschlan­d-chef Max Hüsch. „Wir behalten uns jedoch vor, dass wir bei wiederholt­em Vergehen die Verwarnung­sgelder an den Nutzer weiterleit­en und diesen auch von der weiteren Nutzung ausschließ­en“, erklärte er. Voi verwies lediglich darauf, man gebe Daten nur heraus, wenn man dazu verpflicht­et sei.

„Zur Herausgabe der Daten der Fahrer sind die Anbieter von E-scootern grundsätzl­ich verpflicht­et“Sprecher Stadt Köln

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