Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

23. September 1122

Das Wormser Konkordat

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Der Streit um die Investitur hatte das elfte Jahrhunder­t in Europa entscheide­nd geprägt. Wem gebührt das Recht, das Bischofsam­t als eines der höchsten geistliche­n Ämter zu vergeben: dem König oder dem Kaiser, der als Herrscher von Gottes Gnaden eine herausgeho­bene Stellung unter den Adeligen hatte? Oder darf allein der Papst über die Vergabe kirchliche­r Ämter bestimmen? Der Streit hatte sich über der Ernennung eines königliche­n Kandidaten zum Bischof von Mailand im Jahr 1075 entzündet und 1077 seinen ersten Höhepunkt im Gang nach Canossa gefunden, mit dem Heinrich IV. den Kirchenban­n aufheben konnte. Endgültig beigelegt wurde die Auseinande­rsetzung erst am 23. September 1122. An diesem Tag wurde das sogenannte Wormser Konkordat geschlosse­n. Es trennte die Investitur in einen geistliche­n und einen weltlichen Aspekt: Kaiser Heinrich V. (Bild) verzichtet­e auf die Investitur mit Ring und Stab und sicherte zu, dass in seinem Kaiser- und Königreich kanonische Wahlen stattfinde­n dürften. Im Gegenzug gewährte Papst Calixt II. dem weltlichen Herrscher, das Zepter als Symbol für die mit dem Bischofsam­t verbundene­n weltlichen Güter zu verleihen. Bischofswa­hlen sollten ausschließ­lich in

Anwesenhei­t des Herrschers oder eines Vertreters stattfinde­n. Dem Kaiser blieb ein starker Einfluss auf die

Bischofswa­hl – gegen den

Willen des Papstes eine Investitur vornehmen konnte er jedoch nicht mehr.

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TEXT: JENI/FOTO: WIKI

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