Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
23. September 1122
Das Wormser Konkordat
Der Streit um die Investitur hatte das elfte Jahrhundert in Europa entscheidend geprägt. Wem gebührt das Recht, das Bischofsamt als eines der höchsten geistlichen Ämter zu vergeben: dem König oder dem Kaiser, der als Herrscher von Gottes Gnaden eine herausgehobene Stellung unter den Adeligen hatte? Oder darf allein der Papst über die Vergabe kirchlicher Ämter bestimmen? Der Streit hatte sich über der Ernennung eines königlichen Kandidaten zum Bischof von Mailand im Jahr 1075 entzündet und 1077 seinen ersten Höhepunkt im Gang nach Canossa gefunden, mit dem Heinrich IV. den Kirchenbann aufheben konnte. Endgültig beigelegt wurde die Auseinandersetzung erst am 23. September 1122. An diesem Tag wurde das sogenannte Wormser Konkordat geschlossen. Es trennte die Investitur in einen geistlichen und einen weltlichen Aspekt: Kaiser Heinrich V. (Bild) verzichtete auf die Investitur mit Ring und Stab und sicherte zu, dass in seinem Kaiser- und Königreich kanonische Wahlen stattfinden dürften. Im Gegenzug gewährte Papst Calixt II. dem weltlichen Herrscher, das Zepter als Symbol für die mit dem Bischofsamt verbundenen weltlichen Güter zu verleihen. Bischofswahlen sollten ausschließlich in
Anwesenheit des Herrschers oder eines Vertreters stattfinden. Dem Kaiser blieb ein starker Einfluss auf die
Bischofswahl – gegen den
Willen des Papstes eine Investitur vornehmen konnte er jedoch nicht mehr.