Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Schon 150 Knöllchen gegen E-tretroller
Stadt strebt nicht wie in Köln die Herausgabe von Fahrerdaten an. Satzung für Sondernutzung des Straßenraums gilt ab Januar.
Düsseldorf strebt nicht wie Köln die Herausgabe von Fahrerdaten an. Die Satzung für die Sondernutzung des Straßenraums gilt ab Januar.
Düsseldorf will es nicht machen wie Köln. Dort wird die Stadt von den Betreibern der E-tretroller künftig die Herausgabe von Fahrerdaten verlangen, um Fehlverhalten konsequenter ahnden zu können. Rechtsdezernent Christian Zaum unterscheidet bei seiner Betrachtung zwischen fließendem und dem ruhendem Verkehr. Die Polizei, zuständig für den fließenden Verkehr, müsste mit dem Städtetag beim Bund dafür sorgen, dass die Betreiber alle notwendigen Angaben ihrer Kunden erhalten. Dann könnten über das Kennzeichen des Rollers Nutzer ausfindig gemacht werden, wenn sie sich bei der Fahrt nicht regelkonform verhielten.
Für diese Verstöße sei die Polizei zuständig, was nicht heiße, dass nicht auch der Ordnungsdienst Rollerfahrer stoppe, die durch die Fußgängerzone bretterten. Die Stadt selbst spreche Bußgelder gegen die Betreiber aus, wenn es etwa um falsch abgestellte Roller gehe – etwa in Parks. Rund 150 Knöllchen seien bislang verhängt worden. Wenn der Betreiber alle Daten des jeweiligen Kunden habe, könne er sich das Geld zurückholen.
Die Stadt Düsseldorf bereitet gerade eine Satzung für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums vor, um die Regeln des Miteinander mit den Anbietern verbindlich festzulegen. Gelten soll sie ab 1. Januar. Die Organisation Agora Verkehrswende, unter anderem getragen durch die Mercator-stiftung, begrüßt in einem Papier für Städtetag und Städte- und Gemeindebund diesen Weg. Allerdings bewegten sich die Kommunen auf juristisch schwierigem Terrain. Dennoch sei es mit Blick auf die Akzeptanz des neuen Angebots richtig, ein geregeltes Miteinander zu definieren.