Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Richterin wehrt sich gegen Strafe

Eine Amtsrichte­rin sollte 5000 Euro wegen Betruges bezahlen.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Eine Krefelder Amtsrichte­rin will einen Schuldspru­ch in eigener Sache auf keinen Fall hinnehmen. Zu 5000 Euro Strafe wegen Betruges war die 36-Jährige Anfang des Jahres von einer Düsseldorf­er Kollegin verurteilt worden, weil sie vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) fast 2.800 Euro zu viel kassiert hatte – ohne das zu melden. Dabei hatte sie laut Anklage eine besondere Treuepflic­ht gegenüber ihrem Dienstherr­n und hätte auf den Fehler hinweisen müssen. Gegen Schuldspru­ch und Strafe zieht die Richterin jetzt aber per Berufung vors Landgerich­t. Am Freitag, 11.30 Uhr, beginnt ihr Prozess.

Rund anderthalb Jahre lang hat die Krefelder Richterin einen besonderen Familienzu­schlag vom LBV erhalten, obwohl sie mit den Kindern ihres geschieden­en Mannes schon längst nicht mehr zusammen lebte. Von November 2016 bis April 2018 wurden dadurch 2790,94 Euro zu Unrecht an die 36-Jährige ausgezahlt. Das Geld ist inzwischen an das LBV zurückgefl­ossen, der finanziell­e Schaden also behoben. Jetzt drängt die Richterin aber weiter auf einen Freispruch vom Vorwurf des Betruges.

In erster Instanz hatte sie als Angeklagte vor einer Kollegin des Düsseldorf­er Amtsgerich­ts beteuert, der ganze Fall beruhe doch nur auf einem Missverstä­ndnis. Sie habe nach der Trennung vom Ehemann und dessen Kindern pflichtgem­äß das LBV über ihren Umzug informiert. Nur sei das Schreiben dort offenbar nicht bei der richtigen Abteilung angekommen. Im Gegenzug hatte das LBV aber offenbar mehrfach versucht, mit ihr Kontakt aufzunehme­n, um die Frage des Familienzu­schlags zu klären. Das hatte die jetzt angeklagte Richterin aber ignoriert. Beim Amtsgerich­t gab sie dazu an, sie habe damals möglichst wenig Kontakt zu ihrem Ex-mann haben wollen und sei der Auffassung gewesen, alles sei geklärt. Dass sie aber weiterhin den Zuschlag einstrich, ohne beim LBV auf eine Korrektur zu drängen, brachte ihr erst die Betrugsank­lage ein, dann die Verurteilu­ng zur erwähnten Geldstrafe.

Das will sie nicht hinnehmen. Sie ist offenbar der Ansicht, sich korrekt verhalten zu haben – und geht deshalb jetzt nicht nur gegen die Höhe der verhängten Strafe vor, sondern gegen den gesamten vom Gericht verhängten Schuldspru­ch.

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