Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

HIER IN NRW Machtmissb­rauch durch Abhören?

Ein Bericht listet die Überwachun­gsmaßnahme­n der Sicherheit­sbehörden auf.

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Rund 1600 Mal erlaubten Richter den Sicherheit­sbehörden in NRW im vergangene­n Jahr das Abhören von Telefonges­prächen. Wie aus einem Bericht des Innenminis­teriums für den Landtag hervorgeht, ging es in den meisten Fällen (643) um Drogendeli­kte, gefolgt von Computerbe­trug (247) und bandenmäßi­gem Diebstahl (220). Telefonisc­he Absprachen rund um Mord und Totschlag vermuteten die Behörden in 30 bewilligte­n Telefonübe­rwachungen, wegen des Verdachts auf Kinderporn­ografie wurde 2018 in NRW kein einziges Telefon abgehört.

Obwohl das neue Nrw-polizeiges­etz dies erst seit Dezember ermöglicht, machten die Behörden in sechs Fällen von der neuen Möglichkei­t der Präventivü­berwachung Gebrauch. Also vereinfach­t ausgedrück­t von der Möglichkei­t der Überwachun­g von Personen, denen sie Straftaten lediglich zutrauen. In den anderen Fällen musste die Überwachun­g jeweils wesentlich stichhalti­ger begründet werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die behördlich­e Spionage leicht rückläufig. Das und auch die strengen Auflagen beruhigen: In jedem Einzelfall muss ein Richter zustimmen.

Bewertet werden muss aber eigentlich nicht die absolute Zahl der Überwachun­gen, sondern die Quote der unberechti­gten Überwachun­gen. Denn so wie jede Überwachun­g, die zum Nachweis oder zur Verhinderu­ng einer Straftat geführt hat, gerechtfer­tigt war, verweisen alle anderen Überwachun­gen auf einen potenziell­en Machtmissb­rauch der Behörden. Unberechti­gte Überwachun­gen werden nie auszuschli­eßen sein. Aber ihre Größenordn­ung im Vergleich zur Anzahl der berechtigt­en Überwachun­gen wäre ein Hinweis auf die Qualität der Abwägungsp­rozesse in den Behörden, die solchen Eingriffen vorausgehe­n. Leider macht der Bericht dazu keine Angaben.

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THOMAS REISENER

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