Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
HIER IN NRW Machtmissbrauch durch Abhören?
Ein Bericht listet die Überwachungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden auf.
Rund 1600 Mal erlaubten Richter den Sicherheitsbehörden in NRW im vergangenen Jahr das Abhören von Telefongesprächen. Wie aus einem Bericht des Innenministeriums für den Landtag hervorgeht, ging es in den meisten Fällen (643) um Drogendelikte, gefolgt von Computerbetrug (247) und bandenmäßigem Diebstahl (220). Telefonische Absprachen rund um Mord und Totschlag vermuteten die Behörden in 30 bewilligten Telefonüberwachungen, wegen des Verdachts auf Kinderpornografie wurde 2018 in NRW kein einziges Telefon abgehört.
Obwohl das neue Nrw-polizeigesetz dies erst seit Dezember ermöglicht, machten die Behörden in sechs Fällen von der neuen Möglichkeit der Präventivüberwachung Gebrauch. Also vereinfacht ausgedrückt von der Möglichkeit der Überwachung von Personen, denen sie Straftaten lediglich zutrauen. In den anderen Fällen musste die Überwachung jeweils wesentlich stichhaltiger begründet werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist die behördliche Spionage leicht rückläufig. Das und auch die strengen Auflagen beruhigen: In jedem Einzelfall muss ein Richter zustimmen.
Bewertet werden muss aber eigentlich nicht die absolute Zahl der Überwachungen, sondern die Quote der unberechtigten Überwachungen. Denn so wie jede Überwachung, die zum Nachweis oder zur Verhinderung einer Straftat geführt hat, gerechtfertigt war, verweisen alle anderen Überwachungen auf einen potenziellen Machtmissbrauch der Behörden. Unberechtigte Überwachungen werden nie auszuschließen sein. Aber ihre Größenordnung im Vergleich zur Anzahl der berechtigten Überwachungen wäre ein Hinweis auf die Qualität der Abwägungsprozesse in den Behörden, die solchen Eingriffen vorausgehen. Leider macht der Bericht dazu keine Angaben.
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