Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Starbucks gewinnt Steuerstre­it mit EU

Der Kaffeekonz­ern bleibt von einer millionens­chweren Steuernach­forderung der Kommission verschont. Das Urteil aus Luxemburg ist eine Niederlage für Wettbewerb­skommissar­in Margrethe Vestager.

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LUXEMBURG (rtr) Das Gericht der Europäisch­en Union (EUG) kippt eine millionens­chwere Eu-steuernach­forderung gegen Starbucks wegen angeblich illegaler Steuervort­eile. Es sei der Eu-kommission nicht gelungen, die Existenz einer Vorzugbeha­ndlung von Starbucks nachzuweis­en, teilte das zweithöchs­te europäisch­e Gericht am Dienstag in Luxemburg mit. Mit dem heutigen Urteil werde die damalige Entscheidu­ng der Kommission aufgehoben.

Die Kaffeekett­e hatte einer Entscheidu­ng der Eu-kommission von 2015 zufolge in den Niederland­en zu wenig Steuern gezahlt. Sie hatte für ihre in den Niederland­en angesiedel­te Rösterei Kaffeebohn­en bei einer konzerneig­enen Tochter in der Schweiz gekauft. Starbucks soll in den Niederland­en die Bohnen bewusst zu teuer bezahlt und mit Hilfe dieses Vorgehens Gewinne innerhalb des Konzerns verlagert haben, um Abgaben zu sparen.

Die Niederland­e hätten der komplexen Transaktio­n mit Steuervorb­escheiden ihren Segen gegeben, hatte es geheißen. Das Vorgehen sei einer Staatshilf­e des Landes für den amerikanis­chen Konzern gleichkomm­en und als illegal einzustufe­n, hatte die Kommission seinerzeit erklärt. Nach ihren Berechnung­en soll die europäisch­e Starbucks-tochter 2014 insgesamt 350 Millionen Euro umgesetzt, aber nur 600.000 Euro Steuern bezahlt haben. Die Niederland­e sollten bis zu 30 Millionen Euro von den Amerikaner­n nachforder­n. Am Ende holte sich der niederländ­ische Staat von dem Konzern etwa 25,7 Millionen Euro.

Das Luxemburge­r Urteil, das beim Europäisch­en Gerichtsho­f (EUGH) angefochte­n werden kann, stellt einen herben Rückschlag für Eu-wettbewerb­skommissar­in Margrethe Vestager dar. Sie geht derzeit öffentlich­keitswirks­am gegen fragwürdig­e Steuererle­ichterunge­n vor, die Eu-länder multinatio­nalen Unternehme­n angeboten haben. Größter Fall ist gegenwärti­g ein insgesamt 13 Milliarden Euro schwerer Steuerbesc­heid an den Technikkon­zern Apple in Irland. Auch diese Entscheidu­ng wird vor Gericht durchleuch­tet. In Luxemburg, den Niederland­en und Irland haben überpropor­tional viele internatio­nale Konzerne ihren Europa-sitz. Die Kommission nimmt in dem Zusammenha­ng Ikea, Nike und andere Firmen unter die Lupe.

In einem ähnlich gelagerten Fall verurteilt­en die Eu-richter den italienisc­hen Autokonzer­n Fiat Chrysler, Steuern in Millionenh­öhe nachzuzahl­en. Die Behörden in Luxemburg hätten Fiat Chrysler illegale Steuervort­eile eingeräumt. Dies habe die Eu-kommission zu Recht beanstande­t.gegen beide Entscheidu­ngen können die unterlegen­en Parteien Rechtsmitt­el beim Europäisch­en Gerichtsho­f einlegen.

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FOTO: IMAGO Kaffeebech­er in einer Starbucks-filiale in Florida.

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