Rheinische Post – Düsseldorf Stadt
Winterreifen nicht überall in Europa Pflicht
Vor dem nächsten Schneeurlaub sollten sich Autofahrer über die gesetzlichen Bedingungen informieren.
KEHL (dpa) Wer zum Winterurlaub ins Ausland fahren will, informiert sich besser vorher über die dort geltenden Regeln zur Winterreifenpflicht. Darüber informiert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) und zeigt eine entsprechende Karte auf seiner Webseite. Denn nicht überall gilt wie in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Dabei müssen Autofahrer unabhängig von einem Zeitraum immer dann auf geeigneten Winterreifen rollen, wenn winterliche Straßenbedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte es erfordern.
Österreich Anders sind die Regelungen etwa in Österreich. Dort gilt die Pflicht für Winterreifen nur vom 1. November bis zum 15. April – allerdings nur dann, wenn auf den Straßen tatsächlich Eis und Schnee liegen.
Schweiz Für die Schweiz nennt das EVZ keine Winterreifenpflicht. Allerdings muss dort mit Bußgeldern rechnen, wer aufgrund ungeeigneter Reifen den Verkehr behindert. Außerdem können Schneeketten bei Bedarf erforderlich sein.
Frankreich Auch in Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Doch können auch dort kurzfristig aufgestellte Schilder diese oder sogar Schneeketten vorschreiben.
Italien Das gilt ähnlich auch für Italien. Winterreifen oder auch Schneeketten können je nach Wetterlage für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben und mit Schildern angekündigt werden. Eine Ausnahme gibt es für das Aosta-tal, wo vom 15. Oktober bis 15. April eine Pflicht für Winterreifen gilt. Und auch auf der Brennerautobahn (A 22) in Südtirol muss im Abschnitt Brenner - Affi vom 15. November bis 15. April auf Winterreifen gefahren werden.
Keine Winterreifenpflicht nennt das EVZ beispielsweise auch für Belgien, Griechenland, Großbritannien, Malta, Dänemark, Irland und Polen. In Schweden müssen Autofahrer dagegen vom 1. Dezember bis zum 31. März immer mit Winterreifen unterwegs sein.