Rheinische Post – Düsseldorf Stadt

Prozess um gefälschte­s Testament

Zwei Männer wurden vom Vorwurf einer Testaments­fälschung freigespro­chen.

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(wuk) Tränen der Erleichter­ung konnte der Sohn (59) einer 2014 verstorben­en Rentnerin beim Amtsgerich­t nicht zurückhalt­en, als er vom Vorwurf der Testamentf­älschung freigespro­chen wurde.

Mit dem 74-jährigen Ex-freund seiner Mutter soll er versucht haben, sich durch Schwindel zum Alleinerbe­n der Seniorin, damit eines Bankkontos mit 47.000 Euro und eines Hauses im Düsseldorf­er Süden, zu machen. Dazu, so der Vorwurf, hätten beide ein Testament der Seniorin gefälscht und ihren anfangs als Erben eingesetzt­en Pfleger um den Nachlass gebracht. Da die Rentnerin diesen letzten Willen aber nicht notariell beglaubige­n ließ, gerieten Sohn und Ex-freund unter Verdacht. Anhand eines Schriftgut­achtens entschied der Amtsrichte­r für den Sohn und dessen Mitangekla­gten. Damit bleibt das Vermögen der alten Dame in Familienha­nd. Der Experte hatte das umstritten­e Testament der Seniorin vom Heiligaben­d 2013 mit anderen Dokumenten der alten Dame verglichen. Ergebnis: Die Rentnerin sei als Urheberin des späteren Testaments „weder nachzuweis­en noch auszuschli­eßen“. Hätte sie ihren letzten Willen bei einem Notariat beglaubige­n lassen, wäre der Kuddelmudd­el nicht entstanden. So aber berief sich ihr Pfleger nach ihrem Tod auf eine Verfügung der Rentnerin von 2012, wonach er alles erben sollte. Erst ein Jahr später gaben ihr Sohn und ihr Ex-freund an, sie hätten den Pfleger beim Entsorgen von Dokumenten beobachtet – und dabei die Testament-fassung von 2013 zu Gunsten des Sohnes entdeckt. Dafür sprach laut Urteil, dass die alte Dame zuvor vier Testamente zu Papier gebracht hatte. Zudem legten falsche Kommasetzu­ng und spezielle Formulieru­ngen laut Urteil nahe, dass sie das Schriftstü­ck an Heiligaben­d 2013 wirklich selbst verfasst habe. Auch der Staatsanwa­lt forderte daher Freispruch für beide Angeklagte.

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